Ich gehe davon aus, dass mein Anwalt die passende Antwort übermitteln wird.
Aktuell laufen ja diverse Prozesse, sogar erfolgreich. Das LG Ulm hat auf den Punkt gebracht, dass die Urteile aus München nicht haltbar sind (Endurteil im Oktober).
Auch das LG Hamburg sieht es so, dass Zahlungsdienstleister verpflichtet sind Maßnahmen zu treffen, um nicht gegen das Mitwirkungsverbot zu verstoßen (Urteil wahrscheinlich im September).
Ich sehe die Sache ganz entspannt und kümmere mich ehrlich gesagt um nichts.
Entweder es gibt Geld zurück oder halt nicht.
Allerdings gehe ich davon aus, dass wenn PayPal sowohl in Ulm als auch in Hamburg verliert, es denen ganz schön an den Kragen gehen wird, da ich denke, dass man dann direkt gegen PayPal
vorgehen kann und nicht mehr die Bank benötigt für die Rückbuchung.