Da ich selber mit KK-Zahlungen zu tun habe sowie ab und an auch mit Chargebacks, ja bin irgendwie in allen Dingen involviert^^ hier mal ein Überblick wie das ganze abläuft.
Beim Acquiring geht es im Bankwesen um die Akquisition von Vertragspartnern, die bereit sind, Zahlungen mittels Kreditkarte zu akzeptieren. Die sogenannte Acquiring Bank ist dabei das Kreditinstitut, welches die Kartenzahlungen für Händler abrechnet.
Kunde zahlt per KK und der KKA zahlt die Summe abzüglich einem Disagio an den Händler aus (je nach Vertrag im Tages, Wochen oder Monatsrhythmus). Je länger der KKA mit dem Auszahlen Zeit hat desto weniger Disago (Gebühren) werden fällig.
Im Falle eines CB werden sämtliche Transaktionen eingefroren und der Händler hat in einem gewissen Zeitraum diesen Chargeback zu erklären und zu widersprechen. Dieser Vorgang ist übelst kompliziert da die Vertragssprache bei VISA/MASTERCARD und auch AMEX, Englisch ist und auch auf Englisch, und das schriftlich, zu erfolgen hat und man penibel erklären muss Warum und Wieso.
Kann der Händler, den CB nicht widerlegen (wenn es sich um KK-Betrug beim Warenkauf handelt) werden sämtliche Transaktionen der ursprünglichen Transaktion auf NULL gestellt und der Kunde erhält sein Geld wieder. Der Händler hingegen muss auch noch eine sogenannte CB-Gebühr an den KKA für den Aufwand bezahlen. Pro Transaktion fallen da 20-25 EUR an und werden dem Händler (in unseren Fällen den OC) in Rechnung gestellt und gleichzeitig mit vorhandenem Guthaben verrechnet.
Sollte nun ein Händler einen negativen Saldo aufweisen und kein Guthaben zur Verfügung haben (bei OC mehr als nur unwahrscheinlich!) geht der CB dennoch durch, sehen die KKA Verträge den Lastschrifteinzug vom Girokonto des Händlers vor.
Bei einem OC gehen tagtäglich so viele Transaktionen durch das der Lastschrifteinzug wohl kaum nötig sein wird und der Aufwand eines Widerspruches sich in keiner Relation befinden würde und meist zum scheitern verurteilt ist.
Rechtlich gegen die Bank vorgehen ist hart ausgedrückt und würdest du auch nur dann wenn deine Bank total blocken würde; betrachte ich mir jedoch deinen Fall, so bin ich davon überzeugt das deine Bank dir da auch helfen würde. Lehrgeld hin oder her, ich würde den OC das Leben so schwer machen wie es nur geht zumal das OC bei einem CB das alleinige Risiko tragen würde und ich glaube auch nicht, dass ein OC auf die Idee kommen würde dich auch nur im entferntesten rechtlich anzugehen da keine Grundlage gegeben ist.