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ING - OC/KK Zahlungen und die Rückforderung

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ING - OC/KK Zahlungen und die Rückforderung
« am: 31 Januar 2019, 18:34:21 »
Guten Abend miteinander,

wie bereits in einem anderen Thread von mir mitgeteilt habe ich ein Schreiben an die ING Bank in Frankfurt geschickt.

Fallverlauf:

26.01.2019 - Anschreiben an ING mit Musterschreiben und Verweis auf das Urteil vom AG München
31.01.2019 - Rückmeldung von ING - Ablehnung mit diversen Phrasen in Bezug auf die ING AGB.

Man könnte nicht wissen wo sich der Zahler aufgehalten oder um welche Umsätze es sich gehandelt hat und auch müssen wir das nicht prüfen.

Das sieht das AG München doch etwas anders

Zitat
Die Zuordnungsmöglichkeit folgt ferner aus dem Umstand, dass sämtliche Kreditkartenzahlungen mit einem spezifischen sogenannten Merchant Memory Code (MCC) markiert werden, welcher die fraglichen Transaktionen als Glücksspieleinsätze identifiziert. Die Legalität bzw. Illegalität des jeweiligen Glücksspielanbieters hätte die Klägerin ohne weiteres durch einen Abgleich mit der von der Gemeinsamen Geschäftsstelle Glücksspiel der Bundesländer im Internet veröffentlichten, fortlaufend aktualisierten „White List der Glücksspielaufsichtsbehörden der Länder: Glücksspielanbieter mit einer Erlaubnis aus Deutschland“ ermitteln können. Dies ist vor dem Hintergrund des aus § 4 Abs. 1 Satz 2 GlüStV folgenden Mitwirkungsverbotes auch zumutbar. (AG München, Urteil vom 21.02.2018 – 158 C 19107/17)

Zitat
Die Tatsache, dass die Zedentin erkannt hat, dass es sich bei den in Rede stehenden Kreditkarteneinsätzen um Glücksspielangebote gehandelt hat, erschließt sich bereits daraus, dass diese die in ihren Preis- und Leistungsverzeichnissen ausgewiesenen gesonderten Preise für „Lotto-, Wett- und Casinoumsätze“ ausweist und diese dem Beklagten in Form der vorliegend abgerechneten Transaktionsentgelte in Rechnung gestellt hat. (AG München, Urteil vom 21.02.2018 – 158 C 19107/17)

Zitat
Vielmehr ist es die Klägerin bzw. die Zedentin, die sich rechtsmissbräuchlich verhält, wenn sie sehenden Auges gegen ein gesetzliches Verbot verstößt, die vom Gesetz hierfür vorgesehene Nichtigkeitsfolge aber nicht gegen sich gelten lassen will. Sinn und Zweck des gesetzlichen Verbotes ist, den Beklagten vor den Gefahren des Glücksspiels zu schützen. (AG München, Urteil vom 21.02.2018 – 158 C 19107/17)

Demnach hätte die ING die Prüfung machen müssen und dies ist auch zumutbar gewesen schon alleine um die Kunden zu schützen. Vielmehr hat sich die ING rechtsmissbräuchlich verhalten.

Eigentlich wollte ich die ING hier abermals anschreiben und Bezug zu dieser abstrusen Sache nehmen  aber ich stelle fest, dass dies wohl wieder sinnbefreit und verschwendete Zeit ist. Die Angelegenheit liegt nun beim Anwalt den ich soeben per Mail davon unterrichtet habe...mal schauen was dieser mir mitzuteilen hat und was nun folgt.


Halte euch auf dem Laufenden...
« Letzte Änderung: 31 Januar 2019, 18:44:22 von Born4Nothing »
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Offline dieda

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Re: ING - OC/KK Zahlungen und die Rückforderung
« Antwort #1 am: 01 Februar 2019, 09:35:42 »
Hallo Zusammen,

auch ich bin/war Kundin der ING-Diba.
Habe via Visa Kreditkartenzahlungen (ist eine Debit Karte) etwa 21.000 Euro an illegale OC bezahlt.

Per paypal Lastschrift waren es etwa 8.000 Euro.

Die Sucht habe ich seit Offenbarung im Griff.
Kein Rückfall nichts. Seit August 18 :).
Ich habe die Hölle auch Gott sei Dank nur für 5 Monate besucht.

Natürlich habe auch ich versucht etwa Geld zurück zu bekommen.

Glücksspielhelden hat zwei Schreiben an die ING verschickt.
Alle Argumente und Urteile wie bereits oben genannt.
Alles vehement abgelehnt und abgestritten.
Ob ich vor Gericht geh weiß ich nicht.

Nun hab ich selbst nochmal ein Schreiben an die ING verschickt und angeregt, dass sie mir die 13 Monate Lastschriften von paypal zurück buchen. Seit etwa 2 Wochen keine Antwort.
Hat jemand Erfahrung bzgl. der Rückbuchung?

Kurz zur Info die 8 Wochen waren bereits verstrichen, als ich mich etwas näher mit dem Thema auseinander gesetzt hatte.

Ich ertrag es nicht, so eine hohe Summe Lehrgeld für einen kurzen Aufenthalt in der Hölle zu bezahlen!

Für jeden Rat und weitere Erfahrungen bin ich sehr dankbar!

Liebe Grüße

Re: ING - OC/KK Zahlungen und die Rückforderung
« Antwort #2 am: 01 Februar 2019, 09:43:50 »
Meine persönliche Einschätzung ist: Ohne Klage wird man nichts bekommen.

Schade, aber wenn es nicht anders möglich ist dann soll es eben so sein!

Traurig an der Sache ist doch, dass die Banken das Urteil nicht interessiert und es wirklich auf eine Klage ankommen lassen obwohl eindeutig festgestellt wurde wenn man auch noch Gebühren dafür nimmt, wie es diverse Banken noch immer praktizieren, trotz des Wissens des Rechts Missbrauches, sich ungerechtfertigt bereichert.

« Letzte Änderung: 01 Februar 2019, 10:04:44 von Born4Nothing »
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Re: ING - OC/KK Zahlungen und die Rückforderung
« Antwort #3 am: 01 Februar 2019, 12:56:22 »
Hallo B4N,

mal nur noch eine Verständnisfrage.

Du hast berichtet auch über Klarna/Sofort Einzahlungen getätigt zu haben.

Wendest du dich zwecks der Rückerstattung direkt an Klarna/Sofort oder an das betroffende KK-Institut bzw. die betroffende Bank?

Gruß
Torsten

Re: ING - OC/KK Zahlungen und die Rückforderung
« Antwort #4 am: 01 Februar 2019, 12:58:59 »
Mir wurde vom Anwalt geraten hier abzuwarten da diverse Klagen gegen SOFORT/GIROPAY laufen und man wohl erst in 2-3 Monaten näheres sagen kann.

Bei Trustly gibt es noch Garnichts was man sagen kann; ich wäre der Erste der dagegen vorgehen würde und momentan fehlt mir hierzu das Geld aber ich würde es tun wenn ich die Kohle hätte.
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Offline dieda

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Re: ING - OC/KK Zahlungen und die Rückforderung
« Antwort #5 am: 01 Februar 2019, 13:19:53 »
So kurze Info:
Hab heute Rückmeldung von der ING bzgl.
der Rückbuchungen der 13 Monate für die Lastschrift von Paypal bekommen.
Habe natürlich eine Absage erhalten.

Seit 2015 liege paypal ein gültiges Sepa Lastschriftmandat vor.
Haben sogar Kopie beigelegt.
In meinem Anschreiben, habe ich angeregt, dass für eine illegale Zahlung kein gültiges sepa Lastschrift Mandat vorliegt.

War meine Begründung falsch?

Was kann ich nun noch tun?

Re: ING - OC/KK Zahlungen und die Rückforderung
« Antwort #6 am: 01 Februar 2019, 13:20:25 »
Soviel wie ich heraus gefunden habe wurde die Sofort GmbH 2014 von Klarna aufgekauft und Klarna hat Ihren Firmensitz in Schweden.
Das wird nicht einfach werden.

Ich habe mich bei Klarna eingeloggt um mal zu schauen, ob man Rückschlüsse auf die Zahlungen hat. Leider Fehlanzeige.

Was ich nur noch nicht ganz verstanden habe, muss Klarne oder die Bank die Zahlung auf Illegales Glücksspiel prüfen.
Auf meinen Kontoauszug steht ganz klar das OC als Empfänger.

Re: ING - OC/KK Zahlungen und die Rückforderung
« Antwort #7 am: 01 Februar 2019, 13:23:40 »
@DieDa

Anwalt sonst keine Chance.

@Torsten

Bei KK müssen diese prüfen und ich hoffe sehr das auch bei SOFORT eine solche Entscheidung gefällt wird.
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Re: ING - OC/KK Zahlungen und die Rückforderung
« Antwort #8 am: 01 Februar 2019, 13:24:38 »
@Dieda

ING ist sehr hartknäckig, hier hilft wohl wirklich nur der Gang zu Anwalt.

Lese dir mal den Thread durch. Der Kollege hat auch mir der ING Probleme.
https://www.forum-gluecksspielsucht.de/forum/index.php?topic=3140.0
« Letzte Änderung: 01 Februar 2019, 16:47:17 von Torsten »

Re: ING - OC/KK Zahlungen und die Rückforderung
« Antwort #9 am: 01 Februar 2019, 13:26:54 »
@Torsten

Bei KK müssen diese prüfen und ich hoffe sehr das auch bei SOFORT eine solche Entscheidung gefällt wird.

Nur bei der KK prüfen und wenn es direkt beim Girokonto abgebucht wird nicht?

Das ist doch aber auch Schwachsinn.  ::)

Re: ING - OC/KK Zahlungen und die Rückforderung
« Antwort #10 am: 01 Februar 2019, 13:28:46 »
Klar aber das ist es ja wo noch ein Urteil fehlt und wenn auch diese Zahlungsdienstleister dies beachten müssen stehen die Chancen mehr als gut.

..warten auf das Urteil bzgl. SOFORT.

Wenn ich betrachte das man dann ja auch Geld per SOFORT an die Mafia weiterleiten kann. Nennt sich dann vereinfachte Geldwäsche...

@Torsten

Bitte keine Vollzitate denn das macht den Fred total unübersichtlich.
« Letzte Änderung: 01 Februar 2019, 13:31:22 von Born4Nothing »
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Re: ING - OC/KK Zahlungen und die Rückforderung
« Antwort #11 am: 01 Februar 2019, 16:01:07 »
Ich hatte scheinbar bei meiner Bank die richtigen Argumente ohne Anwalt denn die buchen mir die 13 Monate zurück bzw haben schon damit angefangen. Somit habe ich Paypal erledigt und warte dann nur noch auf den forderungsverzicht den die Anwältin für mich angefordert hat und habe selber ein schreiben an die lbb geschrieben und bin gespannt was da kommt. Mastercard weiss ich noch nicht was ich mache und wegen sofort/klarna auch nicht. Die hatte ich schon vergessen und ich denke das hacke ich ab.

Re: ING - OC/KK Zahlungen und die Rückforderung
« Antwort #12 am: 01 Februar 2019, 16:23:32 »
Paypal ist eigentlich nicht wirklich schwer aber wenn es im direkte KK-Zahlungen geht, Überweisungen egal in welcher Art dann wird das ganze ziemlich schwierig.
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Offline Ilona

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Re: ING - OC/KK Zahlungen und die Rückforderung
« Antwort #13 am: 01 Februar 2019, 17:29:36 »
Hey Birgit,

das ist ja mal eine gute Nachricht. Ich gratuliere dir!!! Und freue mich!

LG Ilona

Re: ING - OC/KK Zahlungen und die Rückforderung
« Antwort #14 am: 01 Februar 2019, 18:54:26 »
Danke :-)

ich freue mich auch sehr. Mein Bankberater ist echt lieb und auch Frau Kocer von Lenne hat jederzeit ein offenes Ohr. Mein Bankberater meinte heute ich solle mir übers wochenende noch Gedanken machen ob das alles war was ich zurückbuchen möchte und wenn mir noch was einfällt würden sie das montag gleich noch machen. Die haben ernsthaft heute zu dritt mehrere stunden meine rücklastschriften eingegeben (viele da oft 10 mal am tag 25 euro einbezahlt anstatt gleich 250 wenn das konto eigentlich schon ausgereizt war).

Ich habe eine detaillierte Aufstellung gemacht und meine genauen Verluste ausgerechnet. Dann habe ich ihn angerufen und gesagt das ich etwas ganz blödes getan habe und ich eine zweite chance bekäme bei der ich mich frage ob ich sie verdient hätte und ob er mir helfen kann die zu nutzen. Ich habe genau erklärt um was es geht und er hat keine Frage gestellt sondern nur gesagt: schicken sie mir das zu und sagen sie mir was zurück muss und ich tue es.

Die frage ob das alles ist was ich zurückholen möchte kam deshalb weil er sah was ich an verlusten habe, was möglich wäre an Rückholungen und was ich „nur“ zurückholen will.

Meine Begründung: ich bekomme gerade eine riesige zweite chance in meinem leben und die ist nicht dazu da um gierig zu werden sondern um einen schaden zu begrenzen den ich in erster linie meinem Mann und meiner Tochter zugefügt habe. Ich kann und möchte uns nicht so stellen als wäre nie etwas passiert sondern ich möchte uns lediglich einen neustart ermöglichen. Wir werden das schaffen als Familie und wir gehen da wie bei sovielem was schon passiert ist gestärkt hervor.

Meine Frist bei Paypal läuft bis 14.2. und ich hoffe das bis dahin der Verzicht vorliegt denn dann können wir aufatmen und neu planen.

Der LBB habe ich selbst ein Angebot geschickt mit einem Vorschlag wie es für beide Parteien eine Lösung gäbe ohne das einer davon Schaden nimmt und vielleicht nehmen sie es an.... das wird sich zeigen in den nächsten Tagen. Da halte ich euch auf dem laufenden

Anmerkung: (14.02.2019)
LBB hat heute eine mail geschickt „ 5 Beträge werden unter Vorbehalt zurückgebucht“. Jetzt heisst es mal abwarten was sich da noch tut

« Letzte Änderung: 14 Februar 2019, 18:10:29 von Birgit7 »

 

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