Also:
Der Glücksspielstaatsvertrag besagt, dass das Anbieten von Glücksspielen im Internet verboten ist.
Eine Ausnahme hiervon können im Rahmen einer sog. Experimentierklausel für Sportwetten gelten.
Da besteht nämlich die Möglichkeit, dass eine Konzession vergeben wird nach einem sog. Konzessionsvergabeverfahren.
Die Konzession sollte dann die Erlaubnis darstellen bzw. enthalten Sportwetten ( Glücksspiel) im Internet anzubieten. Sie unterlag den strengen Anforderungen des Glücksspielstaatsvertrages.
Diese Konzessionsvergabeverfahren wurde jedoch durch den EUGH gekippt.
Darauf hin wollten die Länder ( Staatsvertrag bedeutet, alle Länder schließen sich zusammen und schaffen z.B. einheitliche Regelungen) mit dem Glücksspielstaatsänderungsvertrag nachbessern. ( Der wurde jedoch nie abgeschlossen, weil SH nicht unterschrieben hat, war denen immer noch zu wenig liberal ) und das Konzessionsverfahren, welches vom Land Hessen betrieben wurde ( für alle Länder) steht still.
Es gibt diese Konzessionen nicht. Sie wurden nicht erteilt.
Und wenn der Glücksspielstaatsvertrag davon spricht, dass du für das Vermitteln und Veranstalten von Sportwetten im Internet eine Konzession Brauchst dann brauchst du eine wirksam erteilte Konzession. Und die kann kein Anbieter haben. Weil die nie erteilt worden.
Für das Land SH mag anderes gelten, die haben ja nach diesem Hin und Her mit dem Glücksspielstaatsvertrag Konzessionen vergeben. Aber eben nur für das Land SH.
Von daher handelt es sich ( nach meiner Einschätzung, bin kein Fachmann) um unerlaubtes Glücksspiel. Und deswegen sind auch alle Zahlungsdienstleister am Arsch ( entschuldige den Ausdruck) weil die spielen ja quasi mit. Auch da gibts eine Vorschrift, die besagt, dass das Mitwirken an Zahlungen für Unerlaubtes Glücksspiel verboten ist !
Und wiederum deswegen bestehe da natürlich auch keine Forderungen. Die sind alle samt Nichtigkeit.
Wie sollte man den sonst argumentieren ?
Beruft man sich darauf, dass ja kein Anbieter eine bundesweit gültige Konzession haben kann, weil die nie erteilt worden ist: Sind die Anbieter oder ist der Spieler Schutzwürdiger ? ( kannst du dir selbst beantworten, zu mal oberstes Gebot und der Grund warum der Glücksspielstaatsvertrag abgeschlossen wurde, der SCHUTZ DER SPIELER IST.
Selbst wenn die Konzession erteilt worden wäre ( was sie nicht ist) , verstoßen die evident gegen die Bestimmungen der Konzession.
Livewetten und Ereigniswetten z.B. sind nach Glücksspielstaatsvertrag verboten ( weil Konzession ja auch nicht bedeutet du darfst alles Bitteschön sondern. du darfst, aber du musst das das und das einhalten. ( Urteile dazu gibts vom VG Hannover bis hin zum OVG Lüneburg )
Es gibt Urteile vom BvwerG, die besagen: Das Verbot für unerlaubtes Glücksspiel im Internet ist NICHT europarechtswidrig.
Beruft man sich auf eine Konzession von SH: Ja okay, in SH aber nicht im restlichen Bundesgebiet.
Das ist meine Einschätzung dazu:
OC sind komplett illegal.
Sportwetten (meinetwegen) Grauzone, die aber nach der oben erfolgten Argumentation so gut wie immer Zugunsten der Spieler ausgehen sollte.