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Chargeback in Wirklichkeit strafbarer Computerbetrug?

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Re: Chargeback in Wirklichkeit strafbarer Computerbetrug?
« Antwort #15 am: 27 Januar 2019, 17:30:42 »
Ich danke Euch für Eure Einschätzung!
Ja, die Verfasser des Artikels sind wohl eher auf der Seite der Online-Casinos, ist mir inzwischen auch aufgefallen.  ;D ;D ;D
Ich denke aber auch, dass es immer sehr auf den Einzelfall ankommt, und wenn jemand zum zweiten Mal oder eben bewusst und vorher geplant Chargeback macht und an den falschen Richter gerät sich auch ziemlichen Ärger einfangen kann.

@Allin: Ich bin gespannt was Du uns noch dazu sagen willst.

@Ilona: Entschuldige, dass ich mich gleich nach dem Verfassen wieder ausgeloggt habe. Das mache ich bei allen Foren und sozialen Netzwerken so und ich kann es nur jedem empfehlen wenn man den persönlichen Datenschutz ernst nimmt.

 

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