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Paypal - Rückfordern, nicht Rückbuchen

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Paypal - Rückfordern, nicht Rückbuchen
« am: 18 Januar 2019, 11:12:13 »
Hallo zusammen,
 
ich habe hier im Forum schon viel darüber gelesen, dass man Forderungen zurückbuchen kann.Allerdings geht das ja nur eine sehr begrenzte Zeit. Jetzt gibt es ja einige Anwälte im Netz, die behaupten, man könnte Zahlungen von bis zu 3 Jahre zurückfordern.
 
Unter anderem die Webseite wir holen dein Geld zurück.
 
Meine konkrete Frage. Gibt es jemand, der damit schon positive Erfahrungen gemacht hat.Ich konnte keine Aussage von Personen finden, die genau das geschafft haben.
 
Ich habe über 3 Jahre ca. 50.000 Euro über Paypal eingezahlt. Also ein Betrag, der die Anwalts-Kostesten rechtfertigen würde…
 
Falls jemand wirklich Handfestes weiß, wäre ich sehr dankbar…
 
Viele Grüße  T.

*

Guido Lenné

Re: Paypal - Rückfordern, nicht Rückbuchen
« Antwort #1 am: 18 Januar 2019, 12:02:41 »
Es gibt bislang kein rechtskräftiges Urteil, das die Vorgehensweise bestätigt. Wir arbeiten aber daran.

Re: Paypal - Rückfordern, nicht Rückbuchen
« Antwort #2 am: 18 Januar 2019, 12:47:50 »
Guten Tag Herr Lenne,

im Rahmen meiner Suche im Internet habe ich Ihren Namen schon gelesen. Das Thema wäre sehr interessant für mich. Auf Ihrer Webseite gibt es die Möglichkeit einer kostenlosen Erstberatung. Wer von den aufgeführten Anwälten ist der beste Ansprechpartner für dieses Thema? Was heißt „sie arbeiten daran“ genau? Arbeiten sie an einer Musterfeststellungsklage, der man sich anschließen kann oder muss man Sie individuell beauftragen? Wie sieht es mit Verjährungsfristen aus? Zählen hier 3 Jahre oder geht es weiter zurück?
Stimmt es, dass das Thema Glücksspiel von Rechtsschutzversicherungen ausgeschlossen ist?
 
Besten Dank und viele Grüße

Re: Paypal - Rückfordern, nicht Rückbuchen
« Antwort #3 am: 18 Januar 2019, 13:09:28 »
Zählen hier 3 Jahre oder geht es weiter zurück?
Stimmt es, dass das Thema Glücksspiel von Rechtsschutzversicherungen ausgeschlossen ist?
 
Besten Dank und viele Grüße


3 Jahre sind das Maximum, wobei die Frist am 31.12. des dritten Jahres läuft. Wir können also bis zum 31.12.2019 auch die Ansprüche vom 1.1.2016 erheben.
Richtig, Rechtschutz ist für Glücksspiel ist grundsätzlich ausgeschlossen.

 

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