Hi!
Nein ... es ist prima, dass Du einen eigenen Thread aufgemacht hast.
So kann hier ausschließlich Dein Anliegen besprochen werden.
Ich möchte eigentlich nur wissen ob meine Vorgehensweise rechtlich korrekt ist und eine Antwort auf folgende Fragen von jemanden der schon Erfahrung auf dem gebiet hat.
Wir können Dir nur mit den gesammelten Erfahrungen dienen.
Dies entspricht keiner Rechtsberatung oder auch einer Handlungsanweisung.
Somit haben die hier nun geschriebenen Worte keinen Anspruch auf Vollständigkeit, Korrektheit und Aktualität.
Wenn Du Dich rechtlich absichern möchtest, dann kontaktiere heute noch Frau RA Knigge, die für fags kostenlos berät.
Alternativ steht es Dir frei einen Rechtsbeistand selbst zu organisieren.
Bevor ich versuchen werde Deine Fragen zu beantworten, müssen wir erst einmal klären, ob es sich bei Dir um "unerlaubtes Glückspiel" handelt - wenn nämlich nicht, dann kommst Du bei einem CB in Teufels Küche.
Ein Kriterium hast Du bereits ermittelt - die Seite hat keine Deutsche Lizenz.
Dem Namen nach bietet die Seite aber sicher auch Sportwetten an.
Hat die Seite hierfür eine Lizenz? Insbesondere, wenn Du eventuell das Geld für Sportwetten verbraten hast?
Nun gehe ich mal davon aus in meinen weiteren Ausführungen, dass es sich um unerlaubtes Glückspiel handelt.
Kann und sollte ich die bezahlten Lastschriften schon jetzt zurückziehen? , also bevor ich überhaupt die Mail bekomme das mein Konto einen Negativ Saldo aufweist?.
Zunächst einmal ist jede Transaktion ein eigener abzuhandelnder Fall. Normalerweise kann man sie im Rahmen der Forderungsabwehr zusammenfassen.
Hier hast Du aber nun einen Betrag, der schon abgebucht ist und einen, der nicht abgebucht werden kann.
Ein User schrieb hier kürzlich, sein Bankberater hätte ihm geraten ausstehende Abbuchungen auch erst abbuchen zu lassen - das wäre "sauberer".
Wie ich gelesen habe, ist Dein PP-Konto verknüpft mit Deinem Giro-Konto.
Es gibt also hier mehrere Verträge, in die man eingreifen kann.
Du hast einen Vertrag mit Deiner Bank ...
Du hast einen Vertrag mit PayPal ...
Und zuletzt hast Du einen Vertrag mit dem OC, der aber nichtig ist, wenn es sich um unerlaubtes Glückspiel handelt.
Würdest Du Dich nun nur auf den Vertrag mit PP konzentrieren, dann müsstest Du hier eine Forderungsabwehr und eine Forderungsbeitreibung machen.
Bei Letzterem stellt sich PP quer - wir warten hier aktuell immer noch auf ein ausstehendes Urteil.
Wenn Du aber nun die Rückbuchungen bei Deiner Bank vornimmst, dann wird PP das Geld rücküberweisen müssen und sie werden bei Dir eine Forderungsbeitreibung versuchen - für beide Zeiträume, die Du genannt hast.
Wie Du ja schon korrekt erkannt hast, können die Inhalte des Reekmann-Schreibens aus 2017 Dir hier behilfreich bei einer Abwehr sein.
Da die Transaktionen noch innerhalb der 8-Wochen-Frist liegen (kann in den AGB auch auf 6 Wochen reduziert werden), würde ich im sicheren Fall des unerlaubten Glückspiels, heute noch die Rückbuchungen im Online-Banking vornehmen.
Das Schreiben an PP: Rein rechtlich betrachtet kannst Du nur eine Forderungsabwehr durchführen, wenn Dir eine Forderungsbeitreibung zugestellt worden ist.
PP jedoch, so zeigen die Erfahrungen hier im Forum, akzeptiert bereits die Abwehr, bevor sie die Beitreibung in Gang setzen.
Das spart ihnen enorme Kosten, vermute ich mal.
Wie Du nun agierst, bleibt alleine Dir selbst überlassen.
Kann PayPal mir für die beschriebene sache mein Bankkonto Pfänden und still legen ?
Immer unter der Prämisse des unerlaubten Glückspiels sowie der form- und fristgerechten Forderungsabwehr - nein!
Ist die Sache im Jahre 2019 überhaupt noch rechtlich durchsetzbar ?
Die Gesetzeslage ist, so weit ich weiss, unverändert geblieben.
Solltest Du den oben beschriebenen Weg einschlagen, dann müsstest Du den ersten Satz im Schreiben noch abändern.
Und jetzt werde ich eimal penetrant ...
![Grinsend ;D](http://www.forum-gluecksspielsucht.de/forum/Smileys/default/grin.gif)
...
Ich bin Spielsüchtig und habe mich nun aufgrund dieser sucht dazu entschlossen eine Therapie anzutreten,
Was hast Du denn bisher in die Wege geleitet?
Hast Du bereits die Hotline angerufen? Hattest Du einen Termin bei einer Suchtberatungsstelle?
Klar ... 580 € sind viel Geld - keine Frage ...
Doch ein Fehlen dürfte normalerweise nicht die existenziellen Ängste auslösen, die bei Dir durchscheinen.
Also gibt es eine Vorgeschichte ...
Magst Du die nicht mal mit uns teilen?
Wer weiss? Vielleicht sind ja ein paar Erfahrungen von uns Dir hilfreich Deiner Sucht besser zu begegnen oder sie gar zum Stillstand zu bringen?
Im Moment kommt es mir so vor - und ich hoffe, dass ich mich täusche, dass Deine Worte über Deine Spielsucht und Deine engestrebte Therapie einfach nur Lippenbekenntnisse sind.
Hilfst Du mir dabei meine Bedenken zu zerstreuen?