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Wirholendeingeld.de

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Offline Alex86

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Re: Wirholendeingeld.de
« Antwort #1155 am: 17 Juli 2019, 15:53:36 »
@ROFL1312
Nein das waren keine Giro Pay in Verbindung mit Skrill One-Tap. Es war Skrill direkt bei OC. Zahlung über Sofortüberweisung

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Offline N90KS

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Re: Wirholendeingeld.de
« Antwort #1156 am: 18 Juli 2019, 17:36:54 »
Hallo, ich habe mich nun auch dazu entschlossen wirholendeingeld zu beauftragen.
Ich habe eine Mail bekommen in der ich dazu aufgefordert werde, die PayPal Buchungen seit 01.06.2018 aufzulisten.
Meine ersten Buchungen von meinem Bankkonto sind ab 06.08.18 bei einem Wettanbieter welchen ich vom 14.08 bis 21.08.18 genutzt habe.. dort habe ich einiges gewonnen.
Nach dem 21.08.18 ging es meistens mit hohen Verlusten aus, allerdings bei anderen Wettanbietern.

Also worauf ich hinaus will, ist es möglich wirholendeingeld mit Buchungen ab dem 22.08.18 zu beauftragen ? ansonsten würde ich 6000€ weniger einklagen wenn der o.g. Zeitraum vor dem 22.08 berücksichtigt werden muss.

Re: Wirholendeingeld.de
« Antwort #1157 am: 18 Juli 2019, 23:50:52 »
Es gilt das Bereicherungsverbot. Demnach sind die versch. Zahlungsdienstleister (ZD) und Glücksspielanbieter zu trennen.
Also für GS-Anbieter 1 und PayPal, für GSA 2 und PayPal jeweils eine Rechnung.
Wenn du noch einen anderen ZD benutzt hast, genau das selbe für diesen.

Ich kann dir nur den Tipp geben, bevor du wirholendeingeld.de beauftragst nochmal zu gucken was du alles selbst erledigen kannst. Im Erfolgsfall sind fast 50% weg, das muss dir bewusst sein!

Das geht wie weiter oben im Thread erläutert wesentlich günstiger! (Normale Anwälte in diesem Rechtsgebiet kosten etwa 6-7%). Heißt du kannst noch einige tausend Euro sparen.

Hierbei kannst du auf mehrere bekannte Kanzleien zurückgreifen. Zum einen die hier im Forum verlinkte Kanzlei, Kanzlei Lenné und die Kanzlei Prime (von "frag-einen-anwalt.de").

Ich hoffe ich konnte dir helfen!
Liebe Grüße
Tobi

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Offline Ilona

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    • Fachverband Glücksspielsucht e.V.
Re: Wirholendeingeld.de
« Antwort #1158 am: 19 Juli 2019, 00:18:34 »
Hallo zusammen,
hier geht es zu der Kanzlei, mit der der Fachverband Glücksspielsucht einen Vertrag hat. Die Erstberatung und evtl. ein erstes Schreiben gehen auf unsere Rechnung. Im Erfolgsfall freuen wir uns über eine Spende: https://www.forum-gluecksspielsucht.de/forum/index.php?topic=3737.0
LG Ilona
« Letzte Änderung: 19 Juli 2019, 00:20:16 von Ilona »

Re: Wirholendeingeld.de
« Antwort #1159 am: 08 August 2019, 19:31:44 »
Servus Leute,

ich brauch mal eure Hilfe.

Das Inkasso fordert weiter Geld von mir.
Könnt ihr mir vlt ein gutes schreiben zukommen lassen das ich der Forderung widerspreche usw. . Wäre euch echt dankbar, wenn da jemand was gutes hätte.

Grüß
Nico

Re: Wirholendeingeld.de
« Antwort #1160 am: 19 August 2019, 16:49:19 »
Servus Leute,

habe heute diese Antwort vom Inkasso von PayPal bekommen.
Habt Ihr da eine Idee was ich darauf schreiben kann/soll.

in Bezug auf Ihre PayPal Forderung möchten wir Sie ausdrücklich darauf aufmerksam machen, dass PayPal keinen Einfluss auf den Zahlungsfluss der Kunden hat. Indem Sie eine Zahlung mit PayPal gesendet haben, erteilten Sie PayPal damit einen Zahlungsauftrag. Für die Ausführung von Zahlungsaufträgen gilt nach Maßgabe der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von PayPal eine Frist von einem Geschäftstag als vereinbart. Innerhalb dieser Frist wird PayPal einen über das Zahlungskonto erteilten Zahlungsauftrag ausführen, indem PayPal den angewiesenen Betrag dem Empfänger gutschreibt.
PayPal ist ein unabhängiger Auftragnehmer. Das bedeutet: PayPal hat keine Kontrolle über Waren oder Dienstleistungen, die mit PayPal bezahlt werden und übernimmt dafür auch keine Haftung. Unsere Auftraggeberin ist nicht dafür verantwortlich, dass der Geschäftsvorgang zwischen Käufer und Verkäufer erfolgreich abgeschlossen wird.
Entgegen Ihrer unzutreffenden Ausführungen steht PayPal ein wirksamer Aufwendungsersatzanspruch Ihnen gegenüber zu: Hinsichtlich Zahlungen im Zusammenhang mit Glücksspielangeboten hat das Landgericht München I mit Urteil vom 28. Februar 2018 rechtskräftig festgestellt, dass es nicht Aufgabe des Zahlungsdienstleisters ist, die Legalität etwaiger Zahlungen zu überprüfen. Dies obliegt vielmehr der zuständigen Glücksspielaufsicht. Ob der Glücksspielanbieter seinerseits gegen den Spieler einen wirksamen Zahlungsanspruch hat, ist für den Zahlungsanspruch des Zahlungsdienstleisters unerheblich (LG München I, Urteil vom 28.02.2018, Az. 27 O 11716/17, Abschnitte B. I. 3. und 5.). Die vorgenannte Rechtsprechung hat das Oberlandesgericht München mit Entscheidung vom 4. März 2019 (19 U 793/18) bestätigt.
Davon abgesehen liegen die Voraussetzungen der Mitwirkung an Zahlungen in Zusammenhang mit unerlaubtem Glücksspiel gemäß § 4 Abs. 1 S. 2 GlüStV ohnehin nicht vor. PayPal hat keine Kenntnis davon, wo sich der Spieler zum Zeitpunkt der Spielteilnahme aufhält. Folglich besteht für PayPal keine Möglichkeit und auch keine Pflicht, die Illegalität des Spielvorgangs zu überprüfen.
Wir fordern Sie daher nochmals nachdrücklich dazu auf, den negativen Saldo des PayPal-Kontos unverzüglich auszugleichen und damit PayPals Zahlungsanspruch aus §§ 675 c Abs. 1, 670 BGB in Verbindung mit Ziffer 5.3 sowie Ziffer 4.6. der Nutzungsbedingungen unseres Mandanten zu erfüllen.
Die entsprechenden Inkassobemühungen unsererseits werden bis zur vollständigen Erfüllung des Zahlungsanspruchs fortgesetzt. Die Einleitung weiterer rechtlicher Schritte gegenüber Ihrer Person, inklusive der gerichtlichen Geltendmachung unseres Anspruchs, behalten wir uns vor.

Wenn jemand was weiß oder eine Idee hat würde ich mich freuen von euch zu hören.

LG Nico

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Rofl1312

Re: Wirholendeingeld.de
« Antwort #1161 am: 19 August 2019, 17:01:27 »
Immer das gleiche Bla Bla Bla von PayPal.

Dass sie Verträge mit den Kasinos kündigen aufgrund von Glücksspiel erwähnen die nicht.

Re: Wirholendeingeld.de
« Antwort #1162 am: 02 September 2019, 09:37:22 »
Guten Morgen Liebe Community,

Bin recht Neu hier und habe mich mal komplett durch gelesen. Wahnsinn!

Gibt es den bei jemanden Neuigkeiten, bezüglich KK Zahlungen oder Klarna/Sofort?
Stehen Gerichtsverhandlungen demnächst mal an, damit wir endlich Klarheit haben?

Ich habe jetzt zum 2 Mal beim Anwalt unverbindlich per Mail angefragt, wie der Stand der Dinge ist, mir wurde jetzt zum 2 mal gesagt, ich solle mich nochmal in 6 Wochen melden und Nachfragen:(

Danke vorab für eure Antworten und wünsche alles viel Kraft und ein guten Start in die Woche!

Lg

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Offline jayjay

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Re: Wirholendeingeld.de
« Antwort #1163 am: 02 September 2019, 10:31:37 »
Moin,

also wenn dir der Anwalt das so sagt, werden wir bestimmt nichts anderes sagen.
Die wissen ziemlich genau was sie tun ;-)

Also abwarten und Tee trinken.

Re: Wirholendeingeld.de
« Antwort #1164 am: 02 September 2019, 10:36:52 »
HI jayjay,

alles klar machen wir so:)

Re: Wirholendeingeld.de
« Antwort #1165 am: 02 September 2019, 10:56:58 »
Der nächste Prozess ist im Oktober, zumindest laut Kanzlei Lenne.

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Offline jayjay

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Re: Wirholendeingeld.de
« Antwort #1166 am: 02 September 2019, 10:59:35 »
Wir alle warten gerade auf die anstehenden Verhandlungen. Wenn diese positiv ausfallen wird eine Welle losbrechen.

Re: Wirholendeingeld.de
« Antwort #1167 am: 02 September 2019, 11:01:18 »
So sieht es aus. Die Info habe ich auch vom Herrn Lenne.
Würde mich mal interessieren, welches verfahren das betrifft, ob es ein Verfahren gegen Klarna ist.

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LMSD0409

Re: Wirholendeingeld.de
« Antwort #1168 am: 05 September 2019, 10:17:47 »
Hallo Zusammen,
ich bin ganz neu hier und bin froh, dieses Forum gefunden zu haben 😊
Stundenlang hab ich mich hier schon eingelesen und möchte mich nun auch zu Wort melden.
Letztes Jahr, bis Februar diesen Jahres, hab ich ca. 50.000 Euro verspielt.
Hab für die blöde Sucht sogar einen Kredit aufgenommen, meine Ehe und meine Gesundheit riskiert.
Bis es im Februar nicht mehr ging, ich gesundheitlich (nervlich) so angeschlagen war, dass ich zusammenbrach und mir endlich Hilfe holte. Seitdem bin ich spielfrei und frag mich jeden Tag, wie man nur so blöd und hirnlos sein konnte ... aber wem erzähl ich das 😣
Nun möchte ich mein Glück versuchen und mir das Geld zurückholen.
Ich hab überwiegend über Sofort/Klarna einbezahlt und nur einen Bruchteil (ca. 3.000 Euro) über Paypal.
Auch hab ich überwiegend nur bei einem OC gespielt.
Vor 4 Tagen hab ich nun Anfragen an WHDGZ und an die CLLB Rechtsanwaltskanzlei geschickt.
Die Antwort von CLLB kam prompt am nächsten Tag, ich soll eine konkrete Auflistung der Einzahlungen schicken und ob ich eine Rechtsschutzversicherung hab - hab ich leider nicht.
Kennt jemand von euch CLLB oder hat schon Erfahrungen damit?
Von WHDGZ hab ich noch keine Antwort erhalten.
Allein hab ich noch nichts unternommen, um wieder an das Geld zu kommen - die Ahnung davon ist zu klein und die Angst etwas falsch zu machen zu groß 😉
Auf jeden Fall lasse ich das alles einen Anwalt regeln, nur weiß ich noch nicht von welchem.

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Bastian0307

Re: Wirholendeingeld.de
« Antwort #1169 am: 05 September 2019, 14:09:37 »
Auf ein Urteil wär ich auch gespannt was klarna betrifft. Ich denke die meisten haben so ihr Geld verzockt.

Aber interessant das CLLB nach einer Rechtsschutzversicherung fragt, Glücksspiel ist da eigentlich ausgenommen. Vielleicht deklarieren die das anders?

 

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