Hi DonCamillo!
Vielen Dank, dass Du Deine Erfahrungen mit uns teilst.
Ich kann Deinen Ärger verstehen, kenne jedoch auch nicht den Vertrag, den Du mit WHDG abgeschlossen hast.
Aber ich verstehe unter "35 % Provision bei Erfolgsfall"..
Wenn sich der Vertrag lediglich auf das Zurückbuchen bezieht - also auf das Vertragsverhältnis zwischen Dir und Deiner Bank, dann hat WHDG sein Soll erfüllt.
Bezieht sich dagegen der Vertrag auf die Einholung des Forderungsverzichtes - also auf das Vertragsverhältnis zwischen Dir und PP - dann handelt WHDG nicht vertragskonform. Ausnahme: Es wurde dieser Zeitpunkt als Zahlungsziel vereinbart.
Belese Dich also zu Deinem Schutz besser noch einmal in Deinem Vertrag mit WHDG.
@SchlechteVersion
Seine Befürchtung ist ja nicht unbegründet. Es könnte sein, dass WHDG morgen bereits insolvent ist - dann hat er die Provision zwar bezahlt, bekommt sie aber nicht zurück.