Was hier einige Leute scheinbar vergessen ist, dass wirholendeingeld.de mit ihrer Dienstleistung Rechtsberatung erbringt.
Die Erbringung von Rechtsberatung ist aber nur solchen Leuten vorbehalten, die hierzu durch entsprechende Qualifikation oder durch behördliche Erlaubnis ermächtigt sind. Beides liegt aber bei wirholendeingeld.de nicht vor. Da hatte wohl ein IT-ler die gloreiche Idee im Rechtsbereich zu fischen, auf der Suche nach dem dicksten Fisch. Aber so einfach ist es eben leider nicht. Es darf nicht jeder nach Belieben Rechtsberatung erbringen.
Hinzu kommt, dass man - selbst wenn man das Vorliegen der geforderten Qualifikation oder der behördlichen Erlaubnis unterstellt - dies entsprechend der wettbewerbsrechtlichen Regelungen auch deutlich erkennbar machen muss. Auch hier scheint Herr Cee rechtlich nicht gut beraten zu sein.
Spannend wäre auch die Frage, ob wirholendeingeld.de gegen eigene (rechtliche) Beratungsfehler versichert ist. Denn wer Rechtsberatung erbringt, muss auch über eine entsprechende Berufshaftpflichtversicherung verfügen. Denn sonst schaut der arme Mandant in die Röhre, wenn er falsch beraten wird.
Warten wir mal ab, bis dass die Rechtsanwaltskammer auf wirholendeingeld.de aufmerksam wird, eine gegnerische Bank diese Umstände anzeigt oder die ersten Abmahnanwälte kommen und das (Fehl-)Verhalten kostenpflichtig abmahnen.