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Wirholendeingeld.de

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Re: Wirholendeingeld.de
« Antwort #360 am: 10 April 2019, 05:15:01 »
Hallo B4N,

meines Wissens nach hat der Gericht nicht zugunsten des KK entschieden.
30.07.2018
Kreditkarteneinsatz für Online-Casinospiele rechtswidrig

Das Amtsgericht München hat auf Antrag von RA Martin Reeckmann mit rechtskräftigen Urteil vom 21.02.2018 (Az. 158 C 19107/17) eine Klage auf Ausgleich von Spieleinsätzen, die mittels Kreditkarte getätigt wurden, abgewiesen.

Der Beklagte hatte eine Kreditkarte der Landesbank Berlin (LBB) für Spieleinsätze bei unerlaubten Casinospielen im Internet eingesetzt. Der Ausgleich der Kreditkartenzahlungen erfolgte per SEPA-Lastschrift vom Girokonto des Beklagten. Einem Teil der Lastschriften hatte der Beklagte widersprochen; ein anderer Teil der Lastschriften wurde von der kontoführenden Bank des Beklagten nicht eingelöst.
Daraufhin hatte die LBB gegen den Beklagten eine Ausgleichsforderung erhoben. Diese Zahlungsforderung ist durch RA Martin Reeckmann zurückgewiesen worden.
Nach Abtretung der Forderung von der LBB an ein Inkassounternehmen ist die Zahlungsforderung erneut geltend gemacht und erneut zurückgewiesen worden. Schließlich hat das Inkassounternehmen gegen den Beklagten Zahlungsklage erhoben.
Die Klage ist vom AG München in vollem Umfang abgewiesen worden.

Berufung ist von dem unterlegenen Inkassounternehmen nicht eingelegt worden.

UPDATE:

Das Urteil des AG München ist veröffentlicht


Hier noch der Link vom RA Lenne!
https://www.anwalt-leverkusen.de/aktuelles/detail/schlechte-karten-fuer-banken-bei-kreditkartenzahlungen-fuer-onlinegluecksspiel.html

« Letzte Änderung: 10 April 2019, 07:35:45 von Billy-Boy »

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Offline Ilona

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Re: Wirholendeingeld.de
« Antwort #361 am: 10 April 2019, 07:32:57 »
Es geht hier aber um ein Urteil des LG München.
LG Ilona

Re: Wirholendeingeld.de
« Antwort #362 am: 10 April 2019, 07:49:39 »
@Billy-Boy

Stimmt aber wie Ilona schon sagte geht es um ein Urteil des LG München Az. 27 O 11716/17 und das wiederum hat für das KK Unternehmen entschieden und Ja, mir liegt das Urteil als PDF vor.

Und hier die Empfehlung meines RA:

Zitat
...empfehle Ihnen zunächst keine Klage gegen die Bank einzureichen, sondern etwas auf die Entwicklung der Rechtsprechung abzuwarten.
« Letzte Änderung: 10 April 2019, 07:53:24 von Born4Nothing »
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Re: Wirholendeingeld.de
« Antwort #363 am: 10 April 2019, 09:09:49 »
Warum kann ich kein Urteil unter diesem Aktenzeichern finden?

@B4N
Besteht die Möglichkeit mir das Urteil als PN zukommen zulassen?
« Letzte Änderung: 10 April 2019, 09:33:41 von Billy-Boy »

Re: Wirholendeingeld.de
« Antwort #364 am: 10 April 2019, 09:36:20 »
Das Urteil des LG ist ein Jahr alt, das Urteil aus Leverkusen dagegen sehr frisch und sogar weiter gegangen (Stichwort Automatisierung). Ich verstehe nicht, warum es so plötzlich diesen Rückzug geben soll.

Einzige Erklärung, die KK gehen in Berufung und man will abwarten wie die (anderen) Landgerichte entscheiden
« Letzte Änderung: 10 April 2019, 09:38:25 von Jusenius »

Re: Wirholendeingeld.de
« Antwort #365 am: 10 April 2019, 09:47:12 »
Und wenn ich das jetzt richtig verstanden habe, wurde nur zu Gunsten des KK entschieden, weil kein MCC Code übermittelt worden ist und so die KK angeblich keine Information darüber hatte, dass es sich um illegales Glücksspiel gehandelt hat.

Das kann die ING aber auf jeden Fall nicht behaupten, weil diese selbst bei Buchungen über Paypal an diverse OSC die Glückspielgebühr in Höhe von min. 3,90 Euro in Rechnung gestellt hat.

Und es sollte aber auch jedem klar sein, dass keine Bank freiwillig Buchungen über Visa/MC/Amex zurück buchen wird, weil es hier letztendlich um mehrere 100 Millionen geht, für die die dann erst einmal aufkommen müssten.

Und ich bin mittlerweile auch der Meinung, dass die Herrschaften von WHDG oder Glücksspielhelden, auch momentan noch keine große Lust haben, es ernsthaft voran zutreiben. Die gehen erst einmal auf Nummer sicher und sacken sich den Anteil ein, den die von den Paypal-Zahlungen erhalten. Maximaler Gewinn bei geringem Aufwand!

Denn sollte ein Prozess gegen die KK oder gegen Klarna verloren gehen, wird Paypal wohl dann direkt auch keine Verzichtserklärungen mehr unterzeichnen und ein CB wird es dann auch nicht mehr geben
« Letzte Änderung: 10 April 2019, 10:02:47 von Billy-Boy »

Re: Wirholendeingeld.de
« Antwort #366 am: 10 April 2019, 10:11:32 »
@Jusenius

Das Urteil vom Landgericht München ist noch frischer...

@Billi-Boy

Das geht leider nicht da man hier keine Anhänge machen kann; auch nicht per PN.

Ja, die ING kann das meiner Erfahrung auch nicht so einfach behaupten aber andere Banken werden hierzu durchaus Luft sehen und es auf eine Klage ankommen  lassen.

Abgesehen davon hat das OLG München aufmerksam gemacht das die Revision wohl nicht erfolgreich sein wird und beabsichtigt selbige zurückzuweisen da einstimmig diese Auffassung vom Senat vertreten wird.
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Re: Wirholendeingeld.de
« Antwort #367 am: 10 April 2019, 10:16:26 »
Danke B4N für die Aufklärung. Gibt es eine Möglichkeit herauszufinden ob der KK-Anbieter MCC Codes verwendet/einsehen konnte, wenn keine Gebühren veranschlagt wurden? 

Re: Wirholendeingeld.de
« Antwort #368 am: 10 April 2019, 10:19:46 »
Dies wurde anscheinend in diesem Urteil nicht gemacht und keine MCC abgefragt. Aber frag mich bitte nicht was dieses Urteil für Auswirkungen haben wird da hier auch die Sache im November 2016 stattgefunden hatte.

Das Urteil beruft sich daher auf den §9 GlüStV der jedoch weggefallen ist bei der Novellierung im Jahr 2017.

In wieweit dies nun Relevanz hat vermag ich leider nicht zu beurteilen.
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Offline Ilona

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Re: Wirholendeingeld.de
« Antwort #369 am: 10 April 2019, 10:31:23 »
@Skip
Bitte nicht die Rechtsprechung von zwei Ländern durcheinander bringen. Das eine hat mit dem anderen nicht so viel zu tun.

@alle
Erstmal abwarten. Andere Landgerichte mögen dies anders sehen. Uns fehlen auch Details zum Fall.

LG Ilona

Re: Wirholendeingeld.de
« Antwort #370 am: 10 April 2019, 10:36:26 »
Ja echt Mist dieses Ungewisse. Ich lasse es derzeit durch nicht ausgeglichener Zahlungen auf eine Klage ankommen. Die beiden KK-Anbieter haben keine extra Gebühr erhoben und der Code ist auch nicht in den Abrechnungen zu sehen. Meine Kanzlei hat mir zwar nicht nicht von einem Rückzug berichtet, wäre aber schön blöd bei steigenden Zinsen und drohenden Schufaeintrag/Inkassokosten.

Re: Wirholendeingeld.de
« Antwort #371 am: 10 April 2019, 10:53:55 »
Wann wurde denn das Urteil vom LG München gesprochen.
Ich kann dazu nichts finden.
Es müsste doch auch eine Veröffentlichung geben oder?

Re: Wirholendeingeld.de
« Antwort #372 am: 10 April 2019, 10:57:20 »
Verkündung am 28.02.2019
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Offline Olli

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Re: Wirholendeingeld.de
« Antwort #373 am: 10 April 2019, 11:06:37 »
Es gibt noch keine Veröffentlichung. Zumindest habe ich selbst auf den einschlägigen Seiten nichts gefunden.
Es kann also sehr wohl sein, dass es zu einer Revision gekommen ist. Das OLG München hat seine Ablehnung ausgesprochen unter der Prämisse keiner weiteren neuen Begründungen.
Vielleicht gab es die ja zwischenzeitlich ... ?
Gute 24 h
Olaf


(Da ich kein Jurist bin, darf ich auch keine Rechtsberatung machen oder Handlungsanweisungen geben.
Ich gebe hier lediglich unverbindlich meine Meinung und Erfahrungen wieder.)
Hier geht es zum Samstagsmeeting_ https://us02web.zoom.us/j/87305340826?pwd=UnFyMlB6bkwyTHU3NGVISWFGNSs2

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Offline Ilona

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Re: Wirholendeingeld.de
« Antwort #374 am: 10 April 2019, 11:08:37 »
Weiß jemand, welcher RA das Verfahren führt. Info auch gern per Mail.
LG Ilona

 

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