Hi Peter!
Dieser Satz beschreibt einfach, was wir hier immer predigen.
Es gibt verschiendene Vertragskonstellationen mit unterschiedlichen Vertragspartnern.
Da wäre z.B.:
Zahlungsdienstleister A (z.B. Bank) - Zahlungsdienstnutzer (z.B. Du)
Zahlungsdienstleister A (z.B. Bank) - Zahlungsdienstleister B (z.B. PayPal)
Zahlungsdienstnutzer (z.B. Du) - Zahlungsdienstleister B (z.B. PayPal)
Zahlungsdienstleister B (z.B. PayPal) - Zahlungsdienstnutzer (z.B. OC)
Dienstleistungsnutzer (z.B. Du) - Dienstleister (z.B. OC)
Mit der Rückbuchung über die Bank greift man in den ersten Vertrag in der Liste ein.
Dies hebelt nicht automatisch alle anderen Verträge aus.
Einmal abgesehen davon, dass der letzte Vertrag in der Liste gegen ein gesetzliches Verbot verstößt und damit nichtig ist.
Daher muss ja schließlich eine Forderungsabwehr an PayPal gesendet werden, damit ein Forderungsverzicht ausgesprochen wird.
Erst mit diesem Verzicht können zukünftig, also innerhalb der Verjährungsfrist, keine Forderungen mehr aus dem dritten Vertrag der Liste gestellt werden.
Doch wenn Du selbst durch Rückbuchungen, die das Gesetz nicht vorgesehen hat, Dich in eine schwächere rechtliche Situation beförderst, kann es durchaus sein, dass PayPal den Verzicht eben nicht ausspricht und mit Dir den Rechtsweg beschreitet.
Dort könntest Du verlieren und die Forderungen zuzüglich angefallener Kosten begleichen müssen.
Der Vollständigkeits halber sei noch erwähnt, dass niemand von uns in die Verträge in den Zeilen 2 und 4 im Rahmen der Rückbuchungen eingreifen kann, da er an den Verträgen nicht beteiligt ist.
Warum hat dann noch nie einer erlebt, dass ein Anbieter sein Geld haben will?
Weil, wie oben bereits erwähnt, der Vertrag gegen ein gesetzliches Verbot verstößt und damit nichtig ist - wohl gemerkt - im Rahmen des unerlaubten Glückspiels.