Hallo zusammen,
was ein interessanter Thread... Danke für all den Input.
Ich habe eine kurze Verständnisfrage:
ich habe im August letzten Jahres alle Lastschriften von Paypal in Bezug auf OC die gingen (8 Wochen) zurückgehen lassen.
Die üblichen Warnungen, Drohungen, ich habe immer stur mit Reekmann geantwortet (NUR per Mail), irgendwann war Ruhe.
Die letzte (und einzige) Mail einer Inkassofirma kam Ende September, dann im Dezember noch eine Mail von PP, dass das Konto gesperrt ist,
Auch darauf habe ich dann brav mit dem Verweis auf alle meine vorherigen Mails stur mit Reekmann geantwortet, nun ist seit drei Monaten Ruhe.
Einen "Verzicht" habe ich allerdings nie erhalten. Kann da noch etwas kommen?
Meine wichtigere Frage:
Sind die 13 Monate in Bezug auf PP (ich will jetzt nämlich auch noch weitere Buchungen zurückholen) fix und unabänderbar?
Zum Beispiel habe ich 2000 € am 20.02.18 als Lastschrift, heute ist der 23.02.19...Das ist mE drei Tage zu spät, oder irre ich?
Ich habe einen sehr guten Draht zu meiner Hausbank, und finanziere auch über diese Bank einiges.
Sollte ich da wegen den anderen Paypalrückbuchungen direkt mit Herrn Lenne in die Tür fallen?
Oder mit der Bank offen reden?
Blieben die auf dem "Schaden" der Wiedergutschrift sitzen, oder muss Paypal denen das Geld (wie in den "normalen" acht Wochen) erstatten?
Die gleiche Frage stellt sich bei Klarna/sofort, Trustly, Giropay.
Ich habe mich nämlich bei "wirholendeingeld" registriert.
FALLS es da ein Urteil geben wird (mE hat NIEMAND bisher eine Rückzahlung erhalten), bleibt dann meine Bank auf den Kosten sitzen?
Oder die Zahlungsdienstleister?
Mit meiner Bank kann und will ich es mir nämlich nicht verscherzen...
Danke für Eure fundierten Antworten!