Mein Senf:
Persönlich empfinde ich es in erster Linie als gute Möglichkeit an sein Geld zu kommen und das ohne Risiko ABER, 35% zzgl. 19% MWST und dann auch noch damit kommen "Wir sind Verbraucherschützer mit Leib und Seele" setzt dem Fass die Krone auf denn wen dem wirklich so wäre dann würde es sich um einen e.V handeln.
Wenn man nicht wirklich viel verzockt hat dann kommt keine Rückmeldung wie ich nun mehrfach lesen musste; hat man aber einen hohen 5stelligen oder 6stelligen Betrag verballert dann geht das schnell weil man mehr Geld "verdienen" kann. Schade nur das es auf dem Rücken der Süchtigen ausgetragen wird. Aus dem Leid der anderen wird hiermit sogar noch derbe Profit geschlagen. Moralisch ist das mehr als fragwürdig und im Prinzip nichts anderes als ein umgedrehtes OC nur legal.
Würden die sich einen Zacken aus der Krone brechen, wenn sie sagen, dass der Fachverband Glücksspielsucht das schon seit 2007 ehrenamtlich und sehr erfolgreich betreibt.
Die Antwort solltest du aber kennen. Warum wird man dies nicht erwähnen wenn es ehrenamtlich gemacht wird?
...gibt kein Geld wenn andere dies ehrenamtlich machen
Abgesehen davon kann ein Jurist niemals ein solches Honorar veranschlagen können da er nach RVG abrechnen muss:
Bei einem Streitwert von 100.000 EUR (Privatpersonen) bedeutet dies:
Anwalt nach RVG: 2348,94 EUR inkl. Pauschalen und MWST
WHDG: 41650 EUR inkl. MWST was dem 17,7fachen eines RA nach RVG entspricht.
Schaltet man nun einen Vermittler ein der sich der gleichen juristischen Institution bedient wie der direkte Kontakt der Privatperson zum Anwalt, war es das mit der RVG und der selbe RA trifft dann mit dem Vermittler (WHDG) eine Vergütungsvereinbarung die weitaus höher ist als man bei direktem Kontakt erzielen könnte da gewerblich und schubdiwub kann man mal 35% +19% MWST aufrufen.