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Verluste im fünfstelligen Bereich - Erfahrungen mit Chargeback

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Hallo zusammen,

ich bin dabei, mit meiner Zockervergangenheit aufzuräumen, habe aber leider einen mittleren fünfstelligen Betrag an Schulden angehäuft. Alles in Casinos in Malta.

Leider lässt mich dieser Schuldenberg nicht mehr schlafen, ich kann mir aktuell noch nicht mal mehr Lebensmittel kaufen. Das nächste Gehalt wird auf meinem Konto verpuffen und einen Kredit erhalte ich nicht mehr - habe ich bereits bei diversen Instituten versucht.

Also ist meine letzte Möglichkeit das Chargeback, welches ich hier immer mal wieder gelesen habe.

Daher habe ich folgende Fragen:

- Hat das schon mal bei jemanden tatsächlich funktioniert ?
- hat das schon bei jemanden ohne Anwalt und ohne Klage geschafft ? Es geht bei mir um Summen von ca. 68.000,- €
- Ich habe mit Kreditkarten eingezahlt  => Hier ist meine Bank diejenige, an die ich die Forderung stellen muss, korrekt ?
- Ich habe per Sofortüberweisung eingezahlt => an wen ist hier der Anspruch zu richten ? An die Sofort GmbH ? An die empfangende Bank (die ebenfalls eine deutsche ist), oder auch an meine Hausbank ?
- ich habe im Internet die "Glücksspielhelden" gefunden, die sich der Sache kostenfrei, provisionsbasiert annehmen würden, hat da jemand Erfahrung ?

Ich bitte von moralischen Belehrungen Abstand zu nehmen. Auch bin ich mir meiner Spielsucht bewusst. Es wäre daher nett, einfach nur auf meine Fragen einzugehen.

Danke vorab !


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Offline Olli

  • *****
  • 7.340
Re: Verluste im fünfstelligen Bereich - Erfahrungen mit Chargeback
« Antwort #1 am: 17 Dezember 2018, 17:27:49 »
Hallo Hans!

Herzlich willkommen!

Wie bei vielen Anderen vor Dir lese ich zwar, dass Du "Deine Vergangenheit aufräumst" - doch was bedeutet das?
Momentan konzentrierst Du Dich auf die finanziellen Aspekte, da sie nun mal zunächst die größte Not darstellen.

Glaube bitte nicht, dass dies eine Belehrung sein soll, sondern ein gut gemeinter Rat:
Suche Dir bitte Hilfe vor Ort - in SHG und/oder Beratungsstelle.
Wer in solcher Höhe online gespielt hat, der hat ein Problem!
Dieses löst sich nicht durch die Rückbuchungen!
Da heisst es dieses Problem genau so gut und engagiert anzugehen, wie das Thema Chargeback - wenn nicht sogar mehr.

Also - nun zu Deinen Fragen:

Zitat
- Hat das schon mal bei jemanden tatsächlich funktioniert ?
Generell? Aber natürlich! Jedoch hängt es immer vom Einzelfall ab, weswegen Dir meine Aussage nicht wirklich hilft.

Zitat
- hat das schon bei jemanden ohne Anwalt und ohne Klage geschafft ? Es geht bei mir um Summen von ca. 68.000,- €
Auch hier gibt es ein allgemeines "ja" mit einem "aber" versehen, wie in der ersten Antwort.
Ich empfehle Dir aber dringend einen Anwalt einzuschalten - wir hier sind Laien - sie sind die Profis!
Du kannst versuchen Prozesskostenhilfe etc, zu erhalten - eine ausführliche Rescherche der Rechtslage rund um das unerlaubte Glückspiel ist im Vorfeld m.E. unerlässlich, weil für Dich förderlich.

Zitat
- Ich habe mit Kreditkarten eingezahlt  => Hier ist meine Bank diejenige, an die ich die Forderung stellen muss, korrekt ?
Es gibt hier mehrere Konstellationen.
So kann Deine Bank der Emittent der Kreditkarten sein - häufig - aber auch nicht immer - werden die Chargebacks akzeptiert.
Bucht ein externes Kreditkartenunternehmen von Deinem Giro-Konto ab, so sträuben sich die Kreditkartenunternehmen.
Hier gibt es erst ein einziges erstinstanzliches Urteil aus München - welches das Kreditkartenunternehmen selbstredend verloren hat.
Die Gesetzeslage ist m.E. nämlich eindeutig.
Doch sie gehen mit Dir zunächst bis vor das Gericht und versuchen alles, um Dich umzustimmen oder sich zu vergleichen.

Zitat
- Ich habe per Sofortüberweisung eingezahlt => an wen ist hier der Anspruch zu richten ? An die Sofort GmbH ? An die empfangende Bank (die ebenfalls eine deutsche ist), oder auch an meine Hausbank ?
Hier warten wir gespannt auf ein erstinstanzliches Urteil, für welches ein User des Forums kämpft.

Rücke bitte Deine Spielsucht nicht in den Hinter- sondern in den Vordergrund.
Ich habe nichts davon Dir das zu schreiben - Du bist der Einzige, der davon profitziert, wenn Du Deine Spielsucht zum Stillstand bringst.
« Letzte Änderung: 02 Januar 2019, 09:39:31 von Olli »
Gute 24 h
Olaf


(Da ich kein Jurist bin, darf ich auch keine Rechtsberatung machen oder Handlungsanweisungen geben.
Ich gebe hier lediglich unverbindlich meine Meinung und Erfahrungen wieder.)
Hier geht es zum Samstagsmeeting_ https://us02web.zoom.us/j/87305340826?pwd=UnFyMlB6bkwyTHU3NGVISWFGNSs2

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Offline Ilona

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Re: Verluste im fünfstelligen Bereich - Erfahrungen mit Chargeback
« Antwort #2 am: 17 Dezember 2018, 17:56:24 »
Hallo Hans,

willkommen in unserem Forum. Die rechtlichen Auseinandersetzungen können sich arg hinziehen und sind daher nicht geeignet deine aktuellen Nöte (keine Kohle für Lebensmittel) zu lindern. Hier wäre evtl. auch ein Gang zur Schuldner- und Suchtberatung angezeigt. Du schreibst, du hast Schulden angehäuft. Heißt das, dass die Verbindlichkeiten schon länger bestehen? Dann käme ja ein Chargeback gar nicht in Betracht (da gilt die 8 Wochen Frist). Dann müsste die Summe zurückgefordert werden. Das ist schwieriger als ein Chargeback. Oder habe ich das falsch verstanden?

Alles Gute und viele Grüße

Ilona

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Rainer

Re: Verluste im fünfstelligen Bereich - Erfahrungen mit Chargeback
« Antwort #3 am: 17 Dezember 2018, 18:34:17 »
Schau dir mal den unteren Link an Hans.

http://www.forum-gluecksspielsucht.de/forum/index.php?topic=3142.msg18387#msg18387

Ilona vergisst halt immer darauf hinzuweisen ;)

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Offline Ilona

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    • Fachverband Glücksspielsucht e.V.
Re: Verluste im fünfstelligen Bereich - Erfahrungen mit Chargeback
« Antwort #4 am: 17 Dezember 2018, 19:16:05 »
Stimmt! Danke Rainer!!

Re: Verluste im fünfstelligen Bereich - Erfahrungen mit Chargeback
« Antwort #5 am: 17 Dezember 2018, 21:13:32 »
Hallo Hans,

willkommen in unserem Forum. Die rechtlichen Auseinandersetzungen können sich arg hinziehen und sind daher nicht geeignet deine aktuellen Nöte (keine Kohle für Lebensmittel) zu lindern. Hier wäre evtl. auch ein Gang zur Schuldner- und Suchtberatung angezeigt. Du schreibst, du hast Schulden angehäuft. Heißt das, dass die Verbindlichkeiten schon länger bestehen? Dann käme ja ein Chargeback gar nicht in Betracht (da gilt die 8 Wochen Frist). Dann müsste die Summe zurückgefordert werden. Das ist schwieriger als ein Chargeback. Oder habe ich das falsch verstanden?

Alles Gute und viele Grüße

Ilona
Ja in der Tat habe ich einiges angehäuft. einen Großteil jedoch in letzter Zeit. Geht ein Chargeback denn einfach so durch ? Daann hätte ich wenigstens wieder etwas Luft zum atmen.... :-(

Re: Verluste im fünfstelligen Bereich - Erfahrungen mit Chargeback
« Antwort #6 am: 17 Dezember 2018, 21:22:40 »
Hallo zusammen,

komme hier mit der Zitatsfunktion nicht so klar, daher hier mein FeedbacK:

@Olli:ja, aktuell konzentriere ich mich auf finanzielle Aspekte, denn wenn ich das nicht tue, bin ich im Arsch. Sorry wenn ich das so deutlich schreibe. Ich danke Dir für deine Antworten. Weiter bin ich leider immer noch nicht. Deine Antowrten machen zwar wage Hoffnung, aber ich weiß nicht wie ich agieren soll. Naja, war auch nur ein Versuch hier im Forum und ich danke für jede Antwort.

Wünsche Euch allen das Beste ! 

 

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