Hallo Phillip,
Herzlich Willkommen im Forum. Mein Gott, als ich 15 war, da habe ich die Groschen einzeln in den Spielautomaten gesteckt, aber das wird Dir wohl nicht helfen. Mein erster Gedanke was dann auch : §110 BGB, der Taschengeldparagraf! Hast Du als 15 jähriger alleinige Kontovollmacht , das kann ich mir nicht vorstellen? Auf jeden Fall solltest Du das Deinen Elten oder Erziehungsbrechtigten mitteilen, ggfs. auch dem Jugendamt und selbstredend einer Jugend - und Suchtberatungsstelle. Dann lassen sich auch prktische Dinge, wie das Einrichten von Onlinesperren auf bestimmte Web-sites (k0websoloution) einrichten.
Wenn Du gleich Heute noch damit anfängst, Dich denen Angehörigen gegenüber offen zu zeigen, dann werden auch alsbald die 250,00€ Schulden schwinden.
Liebe Grüße
Andreas