Hallo zusammen,
die Tage kam die Klageerwiderung der Anwaltskanzlei.
Sie ist beschränkt auf 4 Seiten, wovon die ersten 2 Seiten jedoch nur was zum eigentlichen Fall gesagt wird, lediglich auf der dritten Seite wird entgegengehalten, dass dem Kläger (mir) keine Erstattung zustünde da die Bank den Auftrag gem. §675r BGB im Prinzip der formalen Auftragsstrenge ausgeführt hat.
Sonst beruft sich die Kanzlei nur darauf, dass ich den Vorgang angewiesen habe und selbst für den "Schaden" verantwortlich bin.
Nichts spannendes.. habe nun meine Replik geschrieben und warte drauf, wie es weitergeht
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Dem schriftlichen Verfahren wurde übrigens nicht zugestimmt, daher wird es wohl irgendwann zur Verhandlung kommen.
@Holger
Hier geht es um Kreditkartenzahlungen, über PayPal habe ich glücklicherweise damals nichts verzockt
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LG