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Kreditkarten Rückbuchung

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Re: Kreditkarten Rückbuchung
« Antwort #90 am: 04 April 2019, 12:36:06 »
Ich habe leider noch keine Antwort erhalten.

Was hast du daraufhin unternommen Rofl1312?

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Rofl1312

Re: Kreditkarten Rückbuchung
« Antwort #91 am: 04 April 2019, 18:30:01 »
Ich habe leider noch keine Antwort erhalten.

Was hast du daraufhin unternommen Rofl1312?

Nichts weiter, mit der Sache abgeschlossen, ich war sauer.
Die Bank hat hier erneut gewonnen, die Großen machen was sie wollen, und die kleinen bekommen eins auf den Deckel.
Idr ist das Verfahren eigentlich schon vorher entschieden, keiner hat Eier etwas zu Gunsten des Spielers zu entscheiden, illegales Glückspiel Kreditkarte? Rückbuchung? Die Bank gewinnt.

Nachdem das "Verfahren" durch war, habe ich mich nicht weiter dazu geäußert,  ca. 2 Monate später habe ich die Bescheinigung erhalten Schlichtungsversuch gescheitert.
Nach §7 Abs. 7 Verfahrensordnung kann bei geänderter Sach- bzw. Rechtslage Verfahren wieder aufgenommen werden, behalte das mal im Hinterkopf falls es demnächst zu weiteren Urteilen kommen sollte.
Bin am überlegen einfach mal die neuen Urteile an den Ombudsmann zu Schicken..

Whdg wird wohl nicht mehr tätig werden weil, du schon selbst tätig geworden bist, bei mir gab es eine Ablehnung aus diesen Gründen.
Da bleibt dir nur noch der gang zum Anwalt, der dann für dich tätig wird und Klage einreicht.





« Letzte Änderung: 04 April 2019, 18:31:41 von Rofl1312 »

Re: Kreditkarten Rückbuchung
« Antwort #92 am: 04 April 2019, 22:36:22 »
Sehe ich genauso, ohne Urteile wird der Ombudsmann nicht machen. Generell sind diese Ombudsmänner nicht hilfreich, hatte mal ein Verfahren wegen einem Bagatellschaden bei einer Versicherung. Nichts dabei rausgekommen.

Wobei Kreditkarten bezüglich Chargeback andere Fristen haben innerhalb der ersten 6 Wochen gehen die einfacher. Generell könnte man aber auf Urteile warten wenn man die Verjährungsfrist im Auge behält, wenn man nicht sofort klagen will.

Re: Kreditkarten Rückbuchung
« Antwort #93 am: 05 April 2019, 12:34:03 »
danke für die Info.

Dann weiß ich ja was rauskommen wird...

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Rofl1312

Re: Kreditkarten Rückbuchung
« Antwort #94 am: 05 April 2019, 13:05:36 »
Ein Schlichtungsverfahren hemmt die Verjährungsfrist, ob die Monate hinten dran gehangen werden weiß ich nicht, wäre aber gut zu Wissen, dann hätte man 3 Jahre und ca. 6 Monate Zeit um auf Urteile oder ähnliches zu Warten, ob das so gerechnet wird, keine Ahnung.

Die Schlichtungssprüche sind sehr Bankenlastig die Rechtslage und Urteile werden nicht beachtet, dafür das es eine "alternative" zum Klageverfahren ist, wird hier nicht objektiv genug entschieden.
Das einzig positive ist hier das die Verjährung gehemmt wird und man somit halt mehr Zeit hat sich weitere Schritte zu überlegen.
Die Standardantwort der Ombudsmänner ist halt: der Inhaber ist selbst verantwortlich für die Umsätze die er tätigt, das hatte ich aber mit einem Zitat aus einem Urteil wiederlegt, wurde keine Beachtung geschenkt.


Re: Kreditkarten Rückbuchung
« Antwort #95 am: 25 April 2019, 12:58:47 »
Heute kam das Schreiben vom Ombudsmann und dessen Schlichtungsspruch:

Meine Forderung ist unbegründet.

"Den Einwand der Unwirksamkeit der Spielveträge kann er nur gegenüber den Anbietern erhaben"

Und die Zahlungen wurden unstreitig autorisiert durch mich...

Habt ihr noch Ideen? Über WHDG?


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Rofl1312

Re: Kreditkarten Rückbuchung
« Antwort #96 am: 25 April 2019, 13:26:00 »
Heute kam das Schreiben vom Ombudsmann und dessen Schlichtungsspruch:

Meine Forderung ist unbegründet.

"Den Einwand der Unwirksamkeit der Spielveträge kann er nur gegenüber den Anbietern erhaben"

Und die Zahlungen wurden unstreitig autorisiert durch mich...

Habt ihr noch Ideen? Über WHDG?

Überraschung ;)
Habe vor kurzem bei WHDG angefragt zwecks Rückbuchung, es gab eine Mail mit dem Inhalt:
Wir werden in Kürze auf Sie zurückkommen derzeit wird an einer Lösung gearbeitet [...] Die Verjährung wurde auch erwähnt das man diese Berücksichtigt bzw. man sich keine Sorgen machen soll ...
Du kannst dich einfach bei WHDG registrieren, man wird sich dann bei dir Melden.
Die Bank wird ab jetzt bei jeder Kontaktaufnahme zwecks der Rückbuchung auf den Schlichtungsspruch verweisen, dieser ist allerdings nicht bindend.

WICHTIG:
Schreibe nicht mehr an den Ombudsmann, gebe keine Stellungnahme ab lass die im Brief gesetzte Frist verstreichen so dass der Schlichtungsversuch scheitert.




Re: Kreditkarten Rückbuchung
« Antwort #97 am: 25 April 2019, 14:30:13 »
Danke Rofl1312.

Hab ich mit gerechnet nach deinem Beitrag.

Den Shlichterspruch akzeptiere ich natürlich nicht.

Ich werde WHDG mal anschreiben.

 

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