Hi!
Handelt es sich um unerlaubtes Glückspiel?
Nur in diesem Fall kannst Du die Rückbuchungen veranlassen.
Kreditkartenunternehmen sträuben sich ziemlich. Wenn Du Dich hier einliest, wirst Du aber auch áuf ein erstinstanzliche Urteil aus München stoßen, welches Dich interessieren dürfte.
Wie Gobo schon erwähnte, ist die finanzielle Schadensbegrenzung das Eine ...
Viel wichtiger ist immer - wieso kam es überhaupt dazu?
Wie lange spiele ich bereits? Wozu nutze ich das Spielen?
Werde ich es künftig unterlassen - oder weiter spielen?
...
Wäre schön, wenn Du Dich diesbezüglich mal äußern würdest.