Danke für die Info, Ilona.
Ich bin kein Jurist, und du hast garantiert exzellente Quellen. Aber bin dennoch nicht ganz der Meinung, dass Spielrecht (!) uneingeschränkt Wirtschaftsrecht ist (s. Spielbankenrecht, das ja eher den Finanz- und Innenressorts unterstellt ist). Die Daddelhallenbesitzer verschanzen sich halt nach wie vor dahinter, dass sie "Unterhaltungsspiel (mit Gewinnmöglichkeit)" anbieten und zehren von ihrer ehemaligen Harmlosigkeit (das suggerieren ja auch Schlagwörter wie "Groschengrab", "Münzspiel" usw. - ein Hohn angesichts der flächendeckend eingesetzten Scheinakzeptoren). Das war bis vor ca. 1 Jahr ja noch einigermaßen berechtigt.
Welches Ressort sich da auch immer berufen fühlt - m.E. das Gesundheits- und Familienministerium in erster Linie - sollte klar stellen, dass es sich hierbei nicht mehr um Unterhaltungsspiel, sondern um Glücksspiel im Sinne von §284 StGB handelt. Einige Postings hier im Forum untermauern das. Und was die gefährdeten Arbeitsplätze anbetrifft: Eine Sicherung der Zugänge und ein bundesweites Sperrsystem im Spielhallenbereich würde viele zusätzliche Arbeitsplätze schaffen. Die einzigen Arbeitplätze, die in Gefahr wären, sind das private Dienstpersonal der Hallenmogule, weil die Profite nicht mehr so fett ausfallen würden.
Wie wärs mit einem Modell, das an die Schweiz angelehnt ist: Spielhallen, die angesichts guter Wirtschaftlichkeit tragfähig sind, (und nur in einer begrenzten Zahl) werden zu B-Casinos? Ähnliches gilt für Spielbanken. Natürlich mit allen notwendigen Restriktionen, versteht sich? Dann könnte eine Kontrollkommission ähnlich der ESBK, bestückt mit Fachleuten aus Suchtverbänden, Therapeuten, Verwaltung und Casinotechnik, finanziert von den Spielbetreibern selbst, Spielbanken wie auch -hallen zentral überwachen und ggf. dem Wildwuchs entgegensteuern, den wir im Moment haben.
BZH