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Klage gegen die Sofort GmbH

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Rofl1312

Re: Klage gegen die Sofort GmbH
« Antwort #30 am: 08 November 2019, 12:33:44 »
Hmmm, wenn man etwas länger drüber nachdenkt, kann es am Landgericht München eigentlich nicht gegen Sofort ausgegangen sein, wenn man diese Passage aus dem letzten Urteil betrachtet:

"Überdies ist der Schutzzweck gem. § 1 des GlüStV, das Entstehen von Glücksspielsucht und Wettsucht zu verhindern und den natürlichen Spieltrieb der Bevölkerung in geordnete und überwachte Bahnen zu lenken und sicher zu stellen, dass u.a. die mit Glücksspielen verbundene Folgeund Begleitkriminalität abgewehrt wird. Dieses Ziel werde geradezu torpediert, wenn davon auszugehen wäre, dass eine Nichtigkeit der Autorisierung von Zahlungsvorgängen vorläge. Dann würde das in der Regel gutgläubige Kreditinstitut auf den Aufwendungen sitzenbleiben und dem Spieler sozusagen einen Freibrief erteilt, weil der verspielte Einsatz sogleich von der Bank erstattet würde und der Spieler keine finanziellen Einbußen oder Risiken eingehen würde. Der Spieler könnte unter diesen Umständen Glücksspiel ohne jegliches finanzielle Risiko ausführen. Es könnte vielmehr ein bösgläubiger Teilnehmer am Glücksspiel, der sich letztendlich nach § 285 StGB strafbar macht, gutgläubige Zahlungsinstitute für rechtswidrige Aktivitäten einspannen."


@Rofl321:
Hatte nicht mal ein Anwalt von Sofort versucht Dich mundtot zu machen? Einfach so? Oder weil Du hier im Forum schreibst? ;D

Das Mundtod machen hatte einen anderen Bezug ;), und wenn man jetzt auf diesen Niveau angekommen wäre, dass leute Mundtot gemacht werden, dann hat das schon was zu bedeuten, wer sich nichts vorzuwerfen hat,  den kann das doch am arsch vorbeigehen.
Ich sage mal so, Hunde die bellen beißen nicht, und jedes Gericht bzw. jeder Richter betrachtet den Fall mit seinen eigenen Augen, du musst nur genügend Beweise vortragen und in deinen Argumentationen mit einbringen.

Bei Kreditkartenzahlungen kann ich es schon verstehen dass dort ein Chargeback aus den bekannten Gründen nicht möglich ist, aber bei den Dienstleistern die direkt bzw. indirekt mit den Casinos kooperieren verstehe ich die Argumentation der Gerichte nicht.
Für mich bedeuten die Urteile pro Zahlungsdienstleister dass diese Narrenfreiheit haben, und das Gericht von hinten bis vorne verarschen.
"Gutgläubiger Zahlungsdienstleister" dass ich nicht lache ...





Re: Klage gegen die Sofort GmbH
« Antwort #31 am: 08 November 2019, 17:16:53 »
Zitat
Ich sage mal so, Hunde die bellen beißen nicht, und jedes Gericht bzw. jeder Richter betrachtet den Fall mit seinen eigenen Augen, du musst nur genügend Beweise vortragen und in deinen Argumentationen mit einbringen.

Schön wäre es aber da muss ich dich aus deiner Gutgläubigkeit herausholen. Hatte schon mehrere Fälle vor Gericht wo ich zwar alle Beweise auf meiner Seite hatte und letztendlich dennoch verloren habe denn die Beweise haben überhaupt nicht interessiert! Das war übrigens das AG, auch hier in Ulm!

Entweder war es eine Richterin die keine Ahnung hatte, nicht zuhören wollte, oder es nicht verstanden hatte. Oder es sind dubiose Zeugen aus der eigenen Familie aufgetaucht die vorher nicht erwähnt wurden (AG Herne) und ich dennoch wegen sowas untergegangen bin...

Wie auch immer. Wichtig dabei ist auch das die Richterin sich darauf vorbereiten und das nicht nur so Pi mal Daumen. Wenn ich mir so die Urteile anschaue dann kommt mir das schon wie TOTAL RECAL vor!

Wenn ich mir so betrachte was ich für Schreiben von Anwälten bekomme wo der Mandant seinen Anwalt frech ins Gesicht lügt und der Anwalt agiert auf Basis einer Lüge (was er ja nicht wissen kann!) dann wundert mich nix mehr.

« Letzte Änderung: 08 November 2019, 17:21:44 von Born4Nothing »
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Re: Klage gegen die Sofort GmbH
« Antwort #32 am: 09 November 2019, 11:38:22 »
Hab ich schon vor 2 Jahren versucht und wurde einfach ignoriert.
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Re: Klage gegen die Sofort GmbH
« Antwort #33 am: 09 November 2019, 13:34:31 »
Wird aber nichts daran ändern das es Giropay ziemlich egal ist.
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Re: Klage gegen die Sofort GmbH
« Antwort #34 am: 10 November 2019, 10:05:27 »
Die Kosten kannst du hier, je nach Streitwert, selber berechnen: https://www.smart-rechner.de/gerichtskosten/rechner.php

Bei 10.000 EUR liegt das Kostenrisiko bei ca. 4500 EUR, würde ich den vollen Verlust berechnen und es geht bis um BGH dann wäre ich bei ca. 70.000 Kosten.

Die Dauer: Kann unter Umständen Jahre gehen. Mein Verfahren gegen Paypal hat Ende 2017 begonnen - nun sind fast 2 Jahre vorbei und kann noch weiter gehen je nach Urteil...
« Letzte Änderung: 10 November 2019, 10:20:49 von Born4Nothing »
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Re: Klage gegen die Sofort GmbH
« Antwort #35 am: 10 November 2019, 10:21:18 »
Ja, WENN du in der Ersten Instanz gewinnen solltest.... ;) geht es weiter fallen abermals 4500 EUR an. Geht es bis zum Ende dann werden aus 10.000 EUR ein Kostenrisiko von 15.000 EUR

Ab 5000 EUR ist das LG zuständig - darunter das AG

1. Instanz LG = 5000 EUR
2. Instanz OLG = 5000 EUR
3. Instanz BGH = 5000 EUR

Und das muss alles im Vorfeld bezahlt werden Wenn du verlieren solltest dann sind die Verluste + die Kosten für, je nachdem in welcher Instanz,  du den Schwanz einziehst weg^^  Gewinnst du kostet es dich nur Zeit
« Letzte Änderung: 10 November 2019, 10:30:16 von Born4Nothing »
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Re: Klage gegen die Sofort GmbH
« Antwort #36 am: 10 November 2019, 10:35:30 »
Ne, es kommt darauf an wie weit das Verfahren geht.

Es könnte ja sein du gewinnst in der Ersten Instanz und die Beklagte geht nicht in Berufung dann hast du zwar 5000 EUR ausgegeben doch die bekommst du zurück.
Geht die Beklagte in Berufung geht es weiter. Ebenso umgedreht wenn du in 1. Instanz verlierst und du in Berufung gehst dann sind es 10.000 EUR
Wenn es abermals weitergeht dann landen wir bei 15.000 EUR, gewinnst du vor dem BGH dann bekommst du alle Auslagen zurück und sogar noch Zinsen.

bis dahin ist es ein steiniger und langer Weg was unter Umständen Jahre dauern kann wenn alle DREI Instanzen ausgeschöpft werden sollten.

Und ich rate dir gut, wenn du klagst dann sei die mehr als sicher das du alle relevanten Beweise vorlegen kannst! Ein- und Auszahlungen, Wetteinsätze und detaillierten Spielverlauf mit sämtlichen Spielen die du gespielt hast welche illegal waren und das LÜCKENLOS!
« Letzte Änderung: 10 November 2019, 10:38:43 von Born4Nothing »
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Re: Klage gegen die Sofort GmbH
« Antwort #37 am: 10 November 2019, 10:55:19 »
Du brauchst alles; nur ein Kontoauszug reicht nicht!

1. Ein- und Auszahlungen
2. Wetteinsätze der jeweiligen Spiele
3. Detaillierter Spielverlauf ALLER gespielten Spiele

Die Daten werde sicherlich gespeichert und dazu sind die OC auch alle verpflichtet und müssen die Daten auch rausrücken.
« Letzte Änderung: 10 November 2019, 10:58:13 von Born4Nothing »
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Re: Klage gegen die Sofort GmbH
« Antwort #38 am: 10 November 2019, 11:00:33 »
Tja, der wo klagt ist in der Beweispflicht und selbst wenn es drei Container Papier wären, die musst du vorlegen können. Abgesehen davon wird vom OC ja eh alles als PDF bereitgestellt. Also halb so wild^^

Aber ohne diese Unterlagen und zwar alle, von mir genannten Punkte, brauchst du über eine Klage überhaupt nicht nachdenken.
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Re: Klage gegen die Sofort GmbH
« Antwort #39 am: 25 Januar 2020, 15:50:54 »
Hi Born,

für was braucht man den genauen Spielverlauf?

LG


Du brauchst alles; nur ein Kontoauszug reicht nicht!

1. Ein- und Auszahlungen
2. Wetteinsätze der jeweiligen Spiele
3. Detaillierter Spielverlauf ALLER gespielten Spiele

Die Daten werde sicherlich gespeichert und dazu sind die OC auch alle verpflichtet und müssen die Daten auch rausrücken.
« Letzte Änderung: 25 Januar 2020, 15:52:44 von Sabrina2019 »

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Offline TAL

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Re: Klage gegen die Sofort GmbH
« Antwort #40 am: 25 Januar 2020, 16:13:06 »
Um nachzuweisen, was du gespielt, und wieviel du gewonnen und verloren hast, vielleicht???

Re: Klage gegen die Sofort GmbH
« Antwort #41 am: 25 Januar 2020, 17:01:29 »
Nicht nur vielleicht ;)

Für nichts anderes wird das benötigt denn ohne Unterlagen könnte ja jeder kommen und irgendwelche Behauptungen aufstellen und wie soll man selbige dann verifizieren?
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Re: Klage gegen die Sofort GmbH
« Antwort #42 am: 25 Januar 2020, 18:51:02 »
Kann man sich denn die Transaktionsverläufe der Online Casinos auch noch nach der online Casino sperre holen?

Also Kontoauszüge habe ich zwar alle aber halt keinen Einblick in die detaillierten Spielverluste bei den OCs

Re: Klage gegen die Sofort GmbH
« Antwort #43 am: 25 Januar 2020, 21:29:25 »
@ Hinterda

Ja kann man. Ich hab mich auch bereits sperren lassen umd habs bekommen.

@ Born4Nothing

Dachte ursprünglich reicht der Kontoauszug?! Da sieht man doch wo die Überweisungen hingingen...

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Offline Olli

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Re: Klage gegen die Sofort GmbH
« Antwort #44 am: 26 Januar 2020, 05:17:12 »
Ja schon, doch manchmal kann man das eingezahlte Geld ja auch wieder umbuchen.
Daher ist es besser auch die Spielverläufe zu protokollieren.
« Letzte Änderung: 26 Januar 2020, 21:30:47 von Olli »
Gute 24 h
Olaf


(Da ich kein Jurist bin, darf ich auch keine Rechtsberatung machen oder Handlungsanweisungen geben.
Ich gebe hier lediglich unverbindlich meine Meinung und Erfahrungen wieder.)
Hier geht es zum Samstagsmeeting_ https://us02web.zoom.us/j/87305340826?pwd=UnFyMlB6bkwyTHU3NGVISWFGNSs2

 

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