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PayPal Chargeback Hilfe

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PayPal Chargeback Hilfe
« am: 29 April 2018, 04:40:18 »
Hallo zusammen,

also ich habe in den letzten Tagen und Wochen einige hundert Euro bei Sportwetten verspielt. Alle Einzahlungen gingen über mein Paypal Konto, das mit meinem Bankkonto verknüpft ist. Mein Problem ist das in den nächsten Tagen das Geld von meinem Bankkonto abgebucht (werden soll), aber ich gar nicht soviel Geld mehr habe und somit ins Minus kommen würde.

Meine Frage ist nun, wie das mit dem Chargeback bzw. dass das Geld nicht von meinem Bankkonto abgebucht wird funktioniert. Habe schon einiges hier im Forum nachgelesen, aber muss gestehen, dass ich das leider nicht so richtig verstehe  :-\

Also was muss ich genau bei meinem Paypal Konto machen, damit nichts von meinem Bankkonto abgebucht wird bzw. auf die Forderungen verzichtet wird? (Schritt für Schritt Anweisung?)
Wenn dann am Ende eben auf die Forderungen seitens Paypal verzichtet wird und mein Konto dort geschlossen wird, ist das auch gut so, denn ich möchte nicht mehr spielen und in so eine unangenehme Situation kommen.

Würde mich sehr über Hilfe freuen, am Besten noch bevor mir Paypal das Geld abbuchen will und mein Bankkonto ins Minus geht. :-[

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Online Ilona

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Re: PayPal Chargeback Hilfe
« Antwort #1 am: 29 April 2018, 13:32:12 »
Hallo,
willkommen in unserem Forum. Es wäre wahrscheinlich am besten, wenn du dich in deinem Land an eine Einrichtung wendest. In Österreich z. B.  sind Sportwetten erlaubt, in Deutschland werden sie derzeit geduldet.
Hast du denn schon einen Plan, wie du es künftig mit der Zockerei halten willst?
Alles Gute und viele Grüße
Ilona

Re: PayPal Chargeback Hilfe
« Antwort #2 am: 29 April 2018, 13:57:42 »
Ich hatte schon ein Gespräch bei der Spielsuchthilfe und möchte auch nie wieder zocken.

Aber wie funktioniert das mit dem Chargeback oder mit den Lastschriften stornieren? Ich finde da leider selbst nichts dazu und verstehe das auch nicht so ganz. Ich habe sehr Angst dass mir das Geld abgebucht wird und ich ins Minus komme, welches ich dann nicht ausgleichen kann. Und wenn die Möglichkeit besteht, dass ich das Geld doch nicht bezahlen muss bzw. zurückbekomme möchte ich das auch gerne nutzen.

Re: PayPal Chargeback Hilfe
« Antwort #3 am: 01 Mai 2018, 09:24:35 »
Ist Dein Konto nicht gedeckt? Hast DU gespielt obwohl DU wusstest, dass Du das Geld nicht hast? Das Thema Chargeback basiert darauf, dass Du Lastschriften, die bereits von Deinem Konto abgebucht wurden wegen Widerspruch zurück gibst. Wenn DU das Geld nicht auf Deinem Konto hast, dann werden die Lastschriften von Deiner Bank "mangels Deckung" automatisch retourniert. Das könnte m.E. zu einem Problem führen. Denn das sieht Paypa natürlich anhand des Rückgabegrundes.
Hier im Forum helfen wir Menschen die Suchtprobleme habe und nutzen auch das Chargeback als einen Bestandteil der Hilfe. Aktivitäten, die im grauen Bereich bzw. ins Betrügerische gehen unterstützen wir nicht. Zumindest ich nicht. Ich will DIr das absolut nicht unterstellen sondern einfach nur auf etwaige Probleme hinweisen.
(Da ich kein Jurist bin, darf ich auch keine Rechtsberatung machen. Ich gebe hier lediglich unverbindlich meine Meinung und Erfahrungen wieder.)

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Online Ilona

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Re: PayPal Chargeback Hilfe
« Antwort #4 am: 01 Mai 2018, 22:54:53 »
@JF777
Hallo JF777,
du bist hier in einem Forum, in dem wir uns sachlich austauschen. Versuch doch mal, dich an diese Regel zu halten. Dann bist du hier auch willkommen. Ansonsten nicht! Es empfiehlt sich, das Geschriebene noch einmal durchzulesen, bevor man auf SENDEN klickt.
Ilona

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Offline Olli

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Re: PayPal Chargeback Hilfe
« Antwort #5 am: 02 Mai 2018, 06:53:59 »
Hi JF!

Mit Deinem Hinweis auf einen potentiellen Eingehungsbetrug hast Du natürlich Recht!
Aber Teufelszeugs Aussage hast Du damit nur ergänzt.

Zitat
nn DU das Geld nicht auf Deinem Konto hast, dann werden die Lastschriften von Deiner Bank "mangels Deckung" automatisch retourniert. Das könnte m.E. zu einem Problem führen.

Somit ist es doch eher "Unfug" von Dir seine Aussage nicht korrekt zu lesen - oder?

Eine solche Anzeige könnte PP natürlich stellen.
Doch was hätte PP davon?
Die Nichtigkeit der Forderung bleibt ja bestehen.
Gute 24 h
Olaf


(Da ich kein Jurist bin, darf ich auch keine Rechtsberatung machen oder Handlungsanweisungen geben.
Ich gebe hier lediglich unverbindlich meine Meinung und Erfahrungen wieder.)
Hier geht es zum Samstagsmeeting_ https://us02web.zoom.us/j/87305340826?pwd=UnFyMlB6bkwyTHU3NGVISWFGNSs2

 

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