Moin,
ich möchte keinem den Tag verderben aber:
Eine Strafanzeige liegt hier durchaus im Bereich des möglichen da eindeutig der Vorsatz erkennbar ist.
Betrug liegt dann nachweisbar vor, wenn zum Zeitpunkt der Zahlung, bereits mit dem Vorsatz gehandelt wird, die Rechnung nicht zahlen zu wollen. Diesen Vorsatz schilderst du selbst noch eindeutig:
Hallo miteinander,
ich erkundige mich bereits seits Stunden über das Thema und wollt nun mein Konkreten Fall äußern und um Hilfe bitten.
Gespielt habe ich im OnlineCasino auf der Seite BoomBangCasino.com
am 10märz ca. 1000 €
und heute am 16 März ca 1000€ verspielt!
Eingezahlt mit Paypal
Da ich ein Auszubildender in der Lehre bin, kann ich mir diese Summen natürlich nicht leisten!
Die ersten 1000€ wurden bereits abgebucht( Schulden von Freunden etc. genommen damit Konto gedeckt ist)
Die anderen 1000€ werden definitiv nicht abbuchbar sein, da ich unter 50€ besitze.
Mein erstes Handeln wäre, dass ich gleich morgen alle Zahlungen zurückbuchen lasse.
Eine große Modekette beauftragt hierzu regelmäßig ein Inkasso und deren Anwälte um Strafanzeige zu stellen. Wenn sich dann nicht anhand von Kontoauszügen nachweisen lässt dass das Konto normalerweise in der Höhe gedeckt ist, dann besteht der Vorsatz.
Sollte wie bei so vielen von PayPal ein deutsches Inkasso eingeschaltet werden und die kommen auf die Idee einer Strafanzeige …
Nach wie vor sind Lastschriften in diesem Zusammenhang nicht einklagbar, das Risiko deines Vorgehens solltest du aber bedenken!
Ehrlich gesagt, ich glaube diese Geschichte nicht.
Alleine schon der Nick "willmeingeldwieder" im Zusammenhang mit deiner Story lässt auf anderes schließen …
Wie auch immer, viel Erfolg auf deinen Wegen