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Paypal, Geld zurückfordern, Lenné-Schreiben

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Paypal, Geld zurückfordern, Lenné-Schreiben
« am: 09 April 2018, 12:45:11 »
Hallo zusammmen,

zuallererst möchte ich anmerken, dass ich seit 3 Monaten nicht mehr gespielt habe, all meine Online-Spielkonten geschlossen sind und eine Spielsucht bei mir nicht mehr besteht.

Im Januar hatte ich bereits mit User "Teufelszeug" über seinen youtube-Kanal bzgl. Rückbuchungen von Paypal hinsichtlich div. Glücksspiele Kontakt aufgenommen. Er hat mir in der Folge sehr sehr viel geholfen, leider scheiterte es bei mir am Ende daran, dass meine Bank sich auch nach vielen Nachrichten und Anrufen weiterhin weigerte, die Lastschriften der letzten 13 Monate in Höhe von ca. 2.500€ zurückzubuchen. Das Einschreiben an Paypal hatte ich vor der Anfrage an meine Bank vorab versendet, war in diesem Fall allerdings wertlos, da ja keine Buchungen zurückgingen. Lediglich per Mail bestätigte mir Paypal, dass ich Zahlungen an etliche Glücksspielanbieter getätigt habe.

Auf Gut Glück versuchte ich es mit einem leicht abgewandelten Schreiben von der Seite der Kanzlei Lenné. Ich führte alle Zahlungen, Ein- und Auszahlungen, der letzten 3 Jahre auf und verlangte die Rückzahlung der Differenz, also meines Verlustes von ca. 6.500€. Hatte allerdings damit gerechnet, von Paypal nicht einmal eine Antwort zu erhalten.

Einen Brief erhielt ich dennoch:

Die Zahlungen wären bereits ausgeführt, die Summen den Konten der jeweiligen Anbieter/Händler bereits gutgeschrieben worden und demnach bestehe für mich kein Anspruch auf eine Rückzahlung seitens Paypal.

Dass diese Art von Zahlungen illegal sind, darauf geht Paypal natürlich nicht ein.

Wie gesagt hatte ich bereits vorab nur wenig Hoffnung darauf, überhaupt eine Antwort, geschweige denn eine (Teil-)Rückzahlung zu erhalten.

Meine Frage lautet nun, ob es Sinn machen könnte, juristische Schritte mit Hilfe eines Anwaltes einzuleiten? Es gibt in diesem Forum ein paar Beiträge von Nutzern, denen scheinbar das gleiche passiert ist, die die jeweiligen Threads aber leider nicht weiterführten und auch auf Nachrichten leider nicht antworten. Somit ist unklar, wie es in diesen Fällen weiterging.

Daher meine Frage an euch, ob es Sinn machen würde, einen Anwalt einzuschalten oder nicht?

Mit einem Anwalt der Kanzlei Lenné habe ich vor einigen Wochen einmal telefoniert, wirkliche Überzeugung konnte ich allerdings nicht erkennen. Abgesehen davon beinhaltet allein das angebotene Schreiben auf deren Seite so einige Rechtschreibfehler.

Daher wären eigene Erfahrungen von Usern dieses Forums natürlich Gold wert. Wer sich nicht direkt melden möchte, darf dies auch gern per PN an mich tun. Würde mich wirklich sehr freuen.

Danke vorab und eine schöne Woche für euch!

Viele Grüße :)

Re: Paypal, Geld zurückfordern, Lenné-Schreiben
« Antwort #1 am: 07 Mai 2018, 10:45:39 »
Weiß keiner etwas ???  ???

*

Zero80

Re: Paypal, Geld zurückfordern, Lenné-Schreiben
« Antwort #2 am: 07 Mai 2018, 11:04:18 »
Hake das Geld ab..

Die 6500 sind über nen zu langen Zeitraum und die 2500, naja keine Ahnung, geht das überhaupt über
13 Monate ?
Ich hab mich damit nie richtig auseinander gesetzt, dachte aber gelesen zu haben dass es nur ein
paar Wochen geht, kann mich aber auch täuschen..

Auf jd fall, ein Anwalt arbeitet auch nicht umsonst, je nachdem welchen weg das geht biste die Hälfte an
ihn los, im schlimmsten Fall ist der Zeitraum dann zu lange und du zahlst noch drauf...

Steh einfach zu dir und dem was du getan hast, immerhin ging es ja schon über jahre und
hak die Kohle einfach ab..

Glücksspiel ist eben teuer, vielleicht ist das ja ein Anreiz das aufhören durchzuziehen..

lg

Re: Paypal, Geld zurückfordern, Lenné-Schreiben
« Antwort #3 am: 07 Mai 2018, 11:12:26 »
Das war im Übrigen die Antwort von PP:

„Wir haben (Ihr) erneutes Schreiben in obiger Angelegenheit erhalten:
Bitte beachten Sie, dass Paypal keinen Einfluss auf den Zahlungsfluss der Kunden hat.
Wenn Sie eine Zahlung mit Paypal senden, erteilen Sie uns damit einen Zahlungsauftrag.
Für die Ausführung von Zahlungsaufträgen nach Maßgabe unserer AGB gilt gemäß Ziff. 4.1 der Paypal Nutzungsbedingungen als Teil der AGB eine Frist von einem Geschäftstag als vereinbart, innerhalb wir den erteilten Zahlungsauftrag ausführen, indem wir den angewiesenen Betrag dem Paypal-Konto des Empfängers gutschreiben.

Sie haben diese Zahlungen eingeleitet und an ein bestehendes Paypal-Konto gesendet. Paypal hat hier keinen Einfluss und kann auch keine Änderungen während des Zahlungsflusses oder nachdem der Zahlungsauftrag von Ihnen gegeben wurde, durchführen.
Es besteht jedoch kein Anspruch auf Rückzahlung gegenüber Paypal, da die jeweiligen Beträge von Paypal als Zahlungsdienstleister bereits an die Händler weitergereicht worden sind und Ihre Zahlungsaufträge ordnungs- und auftragsgemäß durchgeführt wurden.

Sie können uns bei weiteren Fragen ...."


@Neue Werte: habe seit Monaten nicht mehr gespielt, alle Konten sind dicht :)

 

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