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Bundesverwaltungsgericht bestätigt Internetverbot für drei Glücksspielarten

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Offline Ilona

  • *****
  • 3.889
    • Fachverband Glücksspielsucht e.V.
Good News!

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat entschieden, dass das Verbot, Casino-, Rubbellos- und Pokerspiele im Internet zu veranstalten oder zu vermitteln, auch nach der teilweisen Öffnung des Vertriebswegs „Internet“ für Sportwetten und Lotterien mit Verfassungs- und Unionsrecht vereinbar ist.
http://www.bverwg.de/pm/2017/74
« Letzte Änderung: 03 November 2017, 18:23:30 von Ilona »

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Offline Ilona

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    • Fachverband Glücksspielsucht e.V.
Guten Tag,
bevor wir uns inhaltlich austauschen: Kannst du dich bitte mit einer anderen Mailadresse registrieren. Wir mögen hier keine anonymen Wegwerfadressen. Falls nicht, lösche ich deinen Account.
Viele Grüße
Ilona

Good News!

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat entschieden, dass das Verbot, Casino-, Rubbellos- und Pokerspiele im Internet zu veranstalten oder zu vermitteln, auch nach der teilweisen Öffnung des Vertriebswegs „Internet“ für Sportwetten und Lotterien mit Verfassungs- und Unionsrecht vereinbar ist.
http://www.bverwg.de/pm/2017/74

Hallo Ilona,

ich habe gelesen das es für Casino die Bitcoins als Zahlungsmittel anbieten nicht gilt bzw. nicht per Gesetz angewand werden kann. Kannst du mir da vielleicht weiterhelfen?

Gruß,
Terraru

 

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