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Paypal Chargeback und Kontoschließung

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Re: Paypal Chargeback und Kontoschließung
« Antwort #15 am: 26 November 2017, 21:57:45 »
Onlinecasinos sind in Deutschland (bis auf SH für einen gewissen Zeitraum) verboten. Das hat gerade das Oberverwaltungsgericht bestätigt. Von daher ist die Sache recht klar. Das heißt aber nicht, dass man spielen - stornieren- spielen - stornieren - spielen etc kann. So was macht man einmal! Dann hat man seine zweite Chance. Und die gilt es zu nutzen!
Alles Gute und viele Grüße
Ilona


An welcher Stelle sollte man Paypal das Schreiben schicken - diese haben mich nun erstmals aufgefordert mein Konto dort auszugleichen.

Re: Paypal Chargeback und Kontoschließung
« Antwort #16 am: 26 November 2017, 23:41:16 »
Ich hatte das abgeänderte Reckermann Schreiben nach der ersten Aufforderrung mein Konto auszugleichen einfach per Email an den Paypal “support“ geschickt. Scheint auch alles angekommen und gelesen worden zu sein. Denn das ganze ist mehr als 5 Monate her und seitdem kam kein Schreiben geschweige denn Inkasso oder sowas dass ich doch bitte die 1100€ ausgleichen soll... In mein Paypal Account kann ich mich aber seit knapp 2 Monaten nichtmehr einloggen.

Re: Paypal Chargeback und Kontoschließung
« Antwort #17 am: 23 Dezember 2017, 13:20:30 »
Hi,

anbei ein kurzes Statusupdate.

Spielen im Casino > bisher nicht mehr > dafür aber Invest in Kryptowährungen :( (jedoch nur mit Gewinnen)

Zu Paypal.

Diese haben mir diverse Email und Nachrichten auf Paypal geschrieben - versch. oft von Dublin angerufen und später mit unterdrückter Nummer. Nun habe ich noch eine Mail bekommen mit 7 Tagen Zeit das Konto auszugleichen sonst gehts ins Inkasso. Habe das Reekmannschreiben nochmal per Email gesendet.

Mal gespannt was raus wird.

Re: Paypal Chargeback und Kontoschließung
« Antwort #18 am: 25 Dezember 2017, 17:07:17 »
Hi,

anbei ein kurzes Statusupdate.

Spielen im Casino > bisher nicht mehr > dafür aber Invest in Kryptowährungen :( (jedoch nur mit Gewinnen)


Aktuell auch mein Hauptzeitvertreib. Habe auch ein eigenes Mining-Rig am laufen.
Hätte damit schon viel früher anfangen sollen anstatt mit der ******* Zockerei!!!
Dann würde ich jetzt in der Karibik die Delfine streicheln statt hier meine Kredite abzustottern......

Re: Paypal Chargeback und Kontoschließung
« Antwort #19 am: 25 Dezember 2017, 17:25:26 »
be careful vom risiko her sind krypowährungen eine form des zockens. olus denk in DE an die Steuer bei Mining ggf. je nach Ausmaß auch Gewerbebetrieb

Re: Paypal Chargeback und Kontoschließung
« Antwort #20 am: 29 Dezember 2017, 13:48:05 »
Hallo zusammen,

aktuell hat sich die Firma KSP Rechtsanwälte gemeldet.

Diese fordern einen Ausgleich der Forderung zzgl. Anwaltsgebühren, Säumnis

*Negativsaldo PayPal Konto   EUR   1.405,18
zzgl. Verzugsschadenspositionen (§§ 280 Abs. 1, 2 i.V.m. 286, 288 BGB)
Zinsen seit dem 14.12.2017 i.H.v. 5%-Punkten über dem Basiszinssatz   EUR   2,41
Kaufmännische Mahnkosten1   EUR   9,00
Anwaltsgebühr2 in Höhe von   EUR   149,50
Auslagenpauschale3   EUR   20,00
Gesamtbetrag   
EUR   
1.586,09

Wie würdet ihr darauf reagieren?
Das Reeckmannschreiben habe ich per Paypalinbox gesendet.

Sollte ich mir vielleicht doch einen Anwalt suchen?

Auf was muss ich mich als nächstes einstellen?

PS: 20€ Mahngebühren für eine Email und 149,50€ für einen mehr als standardisierten Prozess - wirken seltsam

Danke im Voraus und allen einen guten suchtfreien Start ins neue Jahr

Re: Paypal Chargeback und Kontoschließung
« Antwort #21 am: 29 Dezember 2017, 17:14:12 »
Hallo Novruhr,

das schockiert mich ein das PP es zu KSP weitergeleitet hat.
Ich denke aber das PP  bei kleinen und mittleren Summen riskiert es zum Inkasso weiter zu leiten, da die Chancen besser stehen das Geld zu bekommen.

Ich würde aber nicht verzweifeln und mir jetzt den Kopf zerbrechen, denn es hat bei Anderen Personen auch geklappt.

Ich denke das KSP sich nicht mehr auf Reeckmanschreiben einlassen wird, da KSP dich verängstigen möchte.

Deshalb würde ich den alt befolgten Rat zb. von Thehellion befolgen und spätestens  wenn du einen Mahnbescheid bekommst diesen Fristgerecht voll zu widersprechen!

Vielleicht hat noch jemand einen Ratschlag für dich.

Mit einem Anwalt würde ich noch nicht überstürzen, ansonsten ist hier Kanzlei Leene´empfohlen worden.
Dieser kann sicherlich schnell für dich reagieren.

Lg SV


Re: Paypal Chargeback und Kontoschließung
« Antwort #22 am: 29 Dezember 2017, 21:54:46 »
Hi wie und wo widerspreche ich denn der 1.Mahnung?

Ggf. hat KSP ja das Reeckmannschreiben ais meinem Paypalkonto nicht erhalten. sollt ich dies als Kopie nochmal per Email senden?

*

Offline Olli

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  • 7.340
Re: Paypal Chargeback und Kontoschließung
« Antwort #23 am: 30 Dezember 2017, 08:40:25 »
Zitat
Deshalb würde ich den alt befolgten Rat zb. von Thehellion befolgen und spätestens  wenn du einen Mahnbescheid bekommst diesen Fristgerecht voll zu widersprechen!

Moin!

Es ist doch ganz klar ...
Die wissen, dass sie keine Chance haben an das Geld zu kommen.
Was liegt da näher Dich mit irgendwelchen Schreiben oder sogar Anrufen zu belästigen?!

Weisst Du, was ein Mahnbescheid ist?

https://de.wikipedia.org/wiki/Mahnverfahren

Du kannst das Reekmann-Schreiben natürlich dort hin senden.
Auf die Mahnung des Inkassos brauchst Du nicht reagieren.
Es gibt übrigens seit Langem keine 1. - 2. - 3. Mahnung mehr.
Die Zahlen werden auch nur als Druckmittel genutzt.

Also bleibe ruhig und sitze es aus bis der Mahnbescheid da ist - sofern er überhaupt kommt.
Gute 24 h
Olaf


(Da ich kein Jurist bin, darf ich auch keine Rechtsberatung machen oder Handlungsanweisungen geben.
Ich gebe hier lediglich unverbindlich meine Meinung und Erfahrungen wieder.)
Hier geht es zum Samstagsmeeting_ https://us02web.zoom.us/j/87305340826?pwd=UnFyMlB6bkwyTHU3NGVISWFGNSs2

*

Offline andreasg

  • *****
  • 2.083
Re: Paypal Chargeback und Kontoschließung
« Antwort #24 am: 30 Dezember 2017, 11:00:12 »
Hallo ihr Lieben,

genau in diesem Moment möchte ich hier einen Reiter einfügen , und an die Eigenverantwortlichkeit des Spielers mahnen!
Novotur, genau da liegt doch der Hase im Pfeffer. Wenn Du nach der Schufa kreditwürdig bist, kannst Du diesen zuerst genannten Betrag doch locker mit Deiner Hausbank bedienen, die Mahnkosten einmal außen vor gelassen. Aber, diese Form von Psychoterror kann doch nimals gut tun! Für mich könnte es wieder den Spieldruck antriggern.

Sollte ein Insolvenzverfahren unausweichlich sein, dann braucht es wirklich schon fachliche Hilfe, aber auch hier wäre der Weg zum Amtsgericht, sich einen Rechtshilfeschein für den Anwalt zu holen, ein gangbarer Weg.

Ich wünsche Dir einen wirklich guten Beistand

schöne 24 Stunden
Andreas
Demut ist die anhaltende Ruhe im Herzen

Re: Paypal Chargeback und Kontoschließung
« Antwort #25 am: 30 Dezember 2017, 11:03:09 »
Moin Moin zusammen.

Ich habe in den letzten 8Wochen den Höhepunkt meiner Spielsucht erreicht und ca. 8500 Euro verzockt. 6000 Euro davon liefen über Paypal an StarGames und Quasar und 2500 über Sofort Überweisung. Bin echt am Ende Schlafstörungen etc.
Kann ich nun bei meiner Hausbank vorsprechen und die Zahlungen zurück buchen lassen? Und was kommt dann alles auf mich zu? Hab einen Termin zur Erstberatung bei Lenee am 3. 1.2018 aber ich habe gelesen das jeder Tag zählt.


Danke schön schon einmal im Vorfeld.

Re: Paypal Chargeback und Kontoschließung
« Antwort #26 am: 30 Dezember 2017, 11:16:10 »
@andreas bitte alle posts lesen es geht sich nicht ums geld. stress hält sich in grenzen.

*

Offline andreasg

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  • 2.083
Re: Paypal Chargeback und Kontoschließung
« Antwort #27 am: 30 Dezember 2017, 11:35:37 »
@novruhr,

das beruhigt mich. Viel Kraft und Mut für Dich. 8)

lg Andreas
Demut ist die anhaltende Ruhe im Herzen

Re: Paypal Chargeback und Kontoschließung
« Antwort #28 am: 30 Dezember 2017, 11:40:19 »
danke


werde das schreiben nochmal an KSG schicken. Ansonsten abwarten bis die nenn Titel erwirken.

Re: Paypal Chargeback und Kontoschließung
« Antwort #29 am: 01 Januar 2018, 05:19:43 »
Hallo und ein frohes neues Jahr 2018 Euch allen! Ich bin neu hier und möchte mich mit einem interessanten Artikel aus dem Spiegel einbringen.Olli hat vollkommen Recht man sollte immer alles,mögliche versuchen um das Geld wieder zurück zu buchen. https://www.google.de/amp/s/amp.focus.de/finanzen/news/rechtlicher-ausweg-aus-den-schulden-wer-im-illegalen-onlinegluecksspiel-verliert-muss-in-vielen-faellen-nicht-zahlen_id_8160943.html


 

 

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