Hallo PeterPan,
aber Bundesregierung stellt sich schützend vor PTB und sagt in Drucksache 16/5687: Der Spielerschutz war nie und niemals nicht in Gefahr. ("Die PTB bewertete die Erkenntnisse so, dass die festgestellten Veränderungen grundsätzlich nicht den Spielerschutz gemäß § 33e GewO betrafen."). Schliesslich war das fragliche Teil ja nur eine Vorrichtung, die "eine personengebundene Reservierung von erreichten gewinnträchtigen Spielsituationen" ermöglichten, "um in der gleichen Situation zu einem späteren Zeitpunkt das Spielen fortzusetzen, auch wenn zwischenzeitlich das Gerät von anderen Personen benutzt worden ist."
Harmlos, oder? So ne Art Jackpot-Garantie-Maschine. Würde natürlich voraussetzen, dass Jackpots in Spielhallen erlaubt sind.
Ich weiss nicht, in wieviele Widersprüche sich die erlauchten Kreise noch verstricken müssen, bis das endlich mal die gerechten Folgen hat.
Gruss
BisZumHals