Hallo Daniel,
die Rentenversicherer haben Qualitätsmerkmale für Kliniken erarbeitet, die Glücksspielsüchtige behandeln. Damit soll sicher gestellt werden, dass die Kliniken über die entsprechende Erfahrung verfügen. Zu diesen Qualitätsmerkmalen zählen folgende Punkte:
(ab hier zitiere ich aus den Empfehlungen der Spitzenverbände der Krankenkassen und der Rentenversicherer vom März 2001. Dieses Dokument findest du auf der HP
www.gluecksspielsucht.de unter MATERIALIEN / Rahmenbedingungen)
5) Anforderungen an stationäre Rehabilitationseinrichtungen mit einem
speziellen Angebot für pathologische GlücksspielerWenn pathologische Glücksspieler stationär rehabilitiert werden müssen, brauchen
sie ein angemessenes und
glücksspielerspezifisches Behandlungsangebot.
Die Rehabilitationseinrichtung muss
ein wissenschaftlich begründetes Therapiekonzeptfür das Pathologische Glücksspielen vorlegen, das u.a. Aussagen zum diagnostischen Vorgehen, zu den therapeutischen Zielen und zu den Leistungen einschließlich der Leistungsdauer enthält.
Das glücksspielerspezifische Behandlungsangebot muss mindestens folgende Elemente umfassen:-
störungsspezifische Gruppenpsychotherapie im Umfang von drei Sitzungen (je 90
Minuten) pro Woche, bei Bedarf im Co-Therapeutensystem,
- regelmäßige Einzelgespräche,
-
regelmäßige Einzel- und Gruppenberatung sowie –training zum angemessenen Umgang mit
Geld und der Schuldenproblematik,-
Sicherstellung der Glücksspiel- und Suchtmittelabstinenz für alle Patienten der
Klinik durch Hausordnung und Vereinbarung mit den Patienten (einschl. entsprechender
Kontrollen).
Daneben sind die übrigen, für die Rehabilitation von psychosomatischen oder Abhängigkeitserkrankungen erforderlichen Leistungsangebote vorzuhalten (z.B. ärztliche
Behandlung, indikative Gruppenangebote, Soziotherapie, Entspannungstraining,
Sport; Arbeit mit Angehörigen bzw. Bezugspersonen). Für Rehabilitanden
der Rentenversicherung besonders wichtig sind dabei ausreichende berufsorientierte
Behandlungselemente (z.B. Belastungserprobung, Arbeitstherapie, Kompetenztraining).
Als Teil der Qualitätssicherung sind regelmäßige,
glücksspielspezifische Katamnesen zum Rehabilitationserfolg erforderlich.
Die Einrichtung muss über genügend Erfahrung mit der Rehabilitation bei Pathologischem
Glücksspielen und
entsprechend qualifiziertes Personal verfügen.
Um glücksspielerspezifische Gruppenangebote realisieren zu können, wird eine Mindestzahl
von ca. 50 Patienten pro Jahr benötigt. Da das Pathologische Glücksspielen im Rehabilitationsgeschehen der Kranken- und Rentenversicherung quantitativ keine große Rolle spielt, bedeutet dies, dass die stationäre Rehabilitation bei dieser Störung in Schwerpunkteinrichtungen (und nicht flächendeckend in jeder Region) stattfinden sollte.