Hi Anna!
Ich finde es gut, dass Du bei der SHG angerufen und Dich somit angemeldet hast.
So ist doch eine kleine Hürde schon einmal genommen und die nächsten weniger hoch.
Nun gehe auch hin ...

Gehen wir mal Deine Fragen durch:
Kann das Casino auch klagen?
Dazu schauen wir uns die Rechtslage an:
§ 762 BGB
(1) Durch Spiel oder durch Wette wird eine Verbindlichkeit nicht begründet.
Das auf Grund des Spieles oder der Wette Geleistete kann nicht deshalb zurückgefordert werden, weil eine Verbindlichkeit nicht bestanden hat.
§ 134 BGB:
Gesetzliches Verbot
Ein Rechtsgeschäft, das gegen ein gesetzliches Verbot verstößt, ist nichtig, wenn sich nicht aus dem Gesetz ein anderes ergibt.
§ 4 Allgemeine Bestimmungen
(1) Öffentliche Glücksspiele dürfen nur mit Erlaubnis der zuständigen Behörde des jeweiligen Landes veranstaltet oder vermittelt werden. Das Veranstalten und das Vermitteln ohne diese Erlaubnis (unerlaubtes Glücksspiel) sowie die Mitwirkung an Zahlungen im Zusammenhang mit unerlaubtem Glücksspiel sind verboten.
Die Antwort lautet also: Sie können zwar klagen, werden es aber nicht machen, da sie keine Chance auf Erfolg haben.
Forderungen aus unerlaubtem Glückspiel sind nichtig!
oder man einen Eintrag in die Schufa bekommen hat?
Da die Forderungen nichtig sind, darf auch kein Schufa-Eintrag erfolgen - dies wäre rechtswidrig.
Gab es hier auch schon mal einen Fall dass Paypal geklagt hat
Indem Du die Rückbuchungen veranlasst hast, steht nun zunächst erst einmal eine Forderung von PP an Dich im Raume.
Der Forderungsbeitreibung musst Du mit einer Forderungsabwehr begegnen.
Machst Du das nicht, dann flattert irgendwann der gerichtliche Mahnbescheid ins Haus. Und wenn Du dem dann spätestens nicht widersprichst, dann wird die Forderung rechtskräftig und auch einem Schufa-Eintrag steht nichts mehr im Wege.
Meint ihr es reicht dieses Schreiben von Lenné oder sollte man doch lieber sicher gehen und einen von seiner Kanzlei einschalten?
Die Forderungsabwehr betreibst Du inhaltlich mit diesem Schreiben oder dem des RA Reekmann aus 2017.
Ob Du eine Kanzlei einschaltest oder nicht, das bleibt Dir alleine überlassen.
Wenn Du Dich mit der Thematik beschäftigst und Dir sicher bist, dann mache es ohne anwaltliche Hilfe, wie so mancher hier im Forum.
Dann trägst Du aber auch die Verantwortung, wenn da irgend etwas ist, was Dir zum Nachteil gereichen würde.
Bist Du Dir jedoch unsicher, dann ist der Gang zum Anwalt wohl der richtigere Weg.
Habe aber für die letzten 8 Wochen auch die Lastschrift von Paypal zuruckgebucht
Und wieso nicht die der letzten 13 Monate?