Also ich habe meinen Chargeback vor einem halben Jahr gemacht.
PayPal belästigte mich anfangs mit zahlreichen Anrufen, seit 2 Monaten hat es aufgehört.
Auf die eröffneten Fälle habe ich das Reeckmann Schreiben geantwortet - alles elektronisch, online.
Daraufhin erhielt ich lediglich alle paar Wochen die Standardmail "Ihr Konto erfordert Ihre Mitarbeit und ist eingeschränkt".
Seit heute kann ich mich, nach sage und schreibe 6 Monaten nicht mehr einloggen....
Meine Frage noch bezüglich der Verjährungsfrist:
Ich habe bisher alles
ohne Anwalt erledigt, da ich ja auch nie irgendeine Art von Post, sei es Inkasso/Mahnbescheid etc. bekommen habe. Demnach habe ich per Post keinen Widerspruch zu einer der Rückbuchungen versendet, sondern lediglich auf die Fälle per Mail bzw im Online Bereich von PayPal mittels Reeckmann Schreiben reagiert.
Aus meiner Sicht reicht dies aus, da ich auch nur per Telefon, bzw. per Standard
mail aufgefordert wurde eine Stellung zu beziehen - was ich ja per MAIL tat.....
Reicht dies aus, sodass die Verjährungsfrist beginnt, oder muss das ganze schriftlich per Einschreiben/Rückschein geschehen sein? (Die Fristen sind mir bekannt)
Aus meiner Sicht beginnt die Frist mit dem Tag der Rückbuchung, da dies der Entstehungstag des entstandenen Streitbetrags ist. Ist dies richtig, oder beginnt die Frist mit dem Tag des eindeutigen Widerspruchs niedergeschrieben per Brief?
Dankö
