Ja ist tatsächlich leider richtig das es PayPal geschafft hat... Ich bin hin und her gerissen. Würde jetzt am liebsten direkt loslegen die letzten 8 Wochen zurück zu holen. Weiß allerdings noch nicht so 100%ig was mich dann erwartet, auch wenn ich hier momentan extrem am einlesen bin. Wichtiger wäre das was mehr als 8 Wochen her ist, die größten Einzahlungen und der Großteil waren leider vor knapp 10-11 Wochen.
Moin,
dich erwartet nicht viel, nicht viel mehr als jetzt.
8 Wochen easy selber im Onlinebanking zurückbuchen, kostet dich ein paar Minuten und ein paar Tan-Nummern.
Für die 13 Wochen Rückbuchung einfach selber die Bank anschreiben, so dass du die Zahlung anfechtest, hemmt soweit ich weiß die Verjährung da du der Zahlung widersprochen hast (keine Garantie auf Richtigkeit).
Hier würde ich nicht erwähnen das die Transaktionen wegen Glücksspiel zurückgebucht werden, erst nach Aufforderung der Bank eine kurze Erklärung abgeben.
Schreiben an die Bank :
Sehr geehrte Damen und Herren,
anbei übersende ich Ihnen eine Liste von Transaktionen die zurückgebucht werden müssen, gemäß Abschnitt B, Punkt 2.6.1 der "Sonderbedingungen für den Lastschriftverkehr" sowie Abschnitt B, Punkt 2.6.5 Absatz 2.
Vielen Dank
Mit freundlichen Grüßen
...
Sollten es Rückfragen der Bank geben, einfach kurz erklären warum es geht
Lehnt die Bank es ab, erneut Auffordern (Frist 14 Tag, einschreiben Rückschein)
Sollte erneut nicht gebucht werden, fordert eine Kopie der Vorschrift warum nicht zurückgebucht wird, sowie eine Erklärung.
Quelle: Rechtsanwalt Thomas Hollweck
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Schreiben an PayPal wenn PayPal-Konto im Minus: (Zahlungsaufforderung seitens PayPal)
Sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank für Ihre Nachricht vom ...... die von Ihnen genannten Transaktionen sowie der Forderung widerspreche ich ausdrücklich.
Gemäß § 4 Abs. 4 GlüStV ist das Veranstalten und das Vermitteln öffentlicher Glücksspiele im Internet ist verboten. (§ 4 Abs. 4 GlüStV)
Alle Transaktionen sind somit nichtig, §134 BGB "Ein Rechtsgeschäft, das gegen ein gesetzliches Verbot verstößt, ist nichtig, wenn sich nicht aus dem Gesetz ein anderes ergibt."
Da Sie als Zahlungsdienstleister gegen dieses verbot verstoßen haben, besteht kein Anspruch auf diese Zahlungen.
Einen gerichtlichen Mahnbescheid werde ich vollumfänglich widersprechen, weitere schreiben von Ihrerer Seite aus werde ich ignorieren.
Mit freundlichen Grüßen
...
Danach einfach entspannt zurücklehnen und eierschaukeln, ab jetzt ist PayPal am Ball, alles was jetzt folgt sind verzweifelte Versuche das Geld irgendwie doch noch zu bekommen, ihr müsst nur noch die Forderungen vom Inkassobüro widersprechen und das war es dann auch schon.
Per Einschreiben mit Rückschein!!!
Ans Inkassobüro einfach das Schreiben verschicken welches an PayPal geschickt wurde, fertig.
Mahnbescheid außerdem widersprechen. fertig.
Jetzt müsste PayPal klagen, tun sie es nicht (das werden sie nicht), herzlichen Glückwunsch.
Wichtig: