Auf der Seite 49 habe ich vom User "COLOGNE" folgenden Text gefunden ......
Handelt es sich hierbei evtl. um dieses "Reekmann-Schreiben?
PayPal-Konto: XXXXX
Referenznummer: PP-XXXXXXXXXX
Widerspruch gegen Ihren Lastschriften
Sehr geehrte Damen und Herren,
die von Ihnen geltend gemachten Zahlungen (Transaktionscodes: XXXXX, XXXXX, XXXXX, XXXXX, XXXXX, XXXXX) betreffen ausschließlich Entgelte für Online-Casinospiele.
Ich konnte dort im Juni, Juli und August mittels Ihres Zahlungsdienstes Spieleinsätze in aufaddiert mittlerer vierstelliger Höhe tätigen und habe diese Summe auf Anraten durch Widerruf von Lastschriften vor dem endgültigen Verlust gesichert.
Die betreffenden Glücksspielangebote erfüllen den Straftatbestand des unerlaubten Glücksspiels (§ 284 StGB), da die zuständigen deutschen Behörden im Hinblick auf § 4 Abs. 4 Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV) für Casinospiele im Internet keine Erlaubnisse erteilen und auch nicht erteilen können.
Die verfassungs- und unionsrechtliche Zulässigkeit dieses Verbots ist höchstrichterlich bestätigt worden (BVerfG, 30.09.2013, 1 BvR 3196/11).
Unerlaubte Glücksspiele begründen keine wirksamen schuldrechtlichen Verbindlichkeiten (§§ 763, 762 BGB).
Dementsprechend stehen den in Rede stehenden Glücksspielanbietern keine Ansprüche gegen mich zu.
Ferner ist die Mitwirkung an Zahlungen im Zusammenhang mit unerlaubtem Glücksspiel gemäß § 4 Abs. 1 Satz 2 GlüStV verboten.
Die Vorschrift des § 4 Abs. 1 Satz 2 GlüStV ist Verbotsvorschrift im Sinne des § 134 BGB, so dass etwaige vertragliche Regelungen über Ausgleichspflichten der Zahlungsdienstleister im vorliegenden Zusammenhang nichtig wären und diesbezügliche Ansprüche Ihres Hauses gegen mich nicht bestehen können.
Vorsorglich mache ich Sie darauf aufmerksam, dass eine widersprochene Forderung nicht an die Schufa oder eine andere Auskunftei (Creditreform, etc.) gemeldet werden darf.
Ebenso vorsorglich mache ich bereits die Einrede der Verjährung geltend.
Erlassen Sie keine weiteren Mahnschreiben und verzichten Sie auf die Beantragung eines gerichtlichen Mahnbescheides.
Einem solchen würde ich vollständig widersprechen.
Den hier geäußerten Widerspruch gegen die o.g. Lastschriften halte ich dauerhaft aufrecht, da Ihre Forderungen unberechtigt sind.
Mit freundlichen Grüßen
XXXXX XXXX