Hi Teufelszeug!
Dein Wort in Gottes Ohr ...

Hi KTS!
Was die Bank hier argumentiert steht in der Zahlungsdiensterichtlinie, die auf dem BGB beruht.
In diesem Bereich der Paragraphen steht aber nichts von illegalen oder unerlaubten Transaktionen.
Dazu muss man ein wenig zurückblättern und diese Sektion verlassen, sowie den GlüStV zur Hand nehmen.
Eine Rückfrage bei PP ist daher gar nicht nötig.
Da zeigt sich die Unwissenheit der Bank.
Sollte sich die Bank nun entschließen, die Rückbuchungen nicht vorzunehmen, dann stelle ihnen ein entsprechendes Schreiben im Sinne des Herrn Reekmann oder auch des Herrn Lenné per EmR zu. (Man kann dieses Schreiben auf der Homepage des Herrn Lenné kostenfrei bestellen.)
Daraufhin hat die Bank noch einmal die Möglichkeit (angemessene Fristsetzung nicht vergessen), sich mit der Thematik zu befassen und die Entscheidung zu revidieren.
Sollte dies dann nicht eintreffen, dann bleibt Dir nur der Weg zum Anwalt um die Bank zum Umdenken zu bewegen.
Im nächsten Schritt bleibt Dir nur der Rechtsweg.