Hi Kai!
Schön, mal wieder von Dir zu lesen ...
Zunächst einmal zu mir ... für mich macht die Selbstsperre momentan keinen Sinn, da ich bereits seit einigen Jahren abstinent bin.
In NRW ist dies zudem nicht gesetzlich geregelt.
Für Personen, die jedoch spielfrei werden wollen, und in Rheinland-Pfalz, Bremen oder Hessen (noch mehr Bundesländer?) leben, empfinde ich die Selbstsperre als probates Werkzeug, um seine eigenen Grenzen gesund zu errichten.
Wir hatten - war es gestern oder doch schon heute?
- auf der Jahrestagung die Selbstsperre thematisiert.
Ein persönliches Erscheinen in den Spielhallen ist nicht nötig!
Es reicht vollkommen, wenn die Anträge als Einwurfeinschreiben zugestellt wird.
Auf der Rückseite des Antrages sollte dann jedoch ein Lichtbild oder eine Kopie des Persos vorhanden sein.
Es kann wohl passieren, dass die ein oder andere Halle ein persönliches Gespräch führen möchte.
Dies ist unbedingt zu vermeiden, da ea juristisch gar nicht möglich ist.
Jeder "Kurzbesuch" in der Halle triggert den Spielsüchtigen - und scheinbar ist genau dies von einigen Betreibern gewollt, um diesen umzustimmen (so der Referent bei der Tagung).