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spielsucht minderjährige

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freitagessen

Re: spielsucht minderjährige
« Antwort #15 am: 16 Dezember 2013, 23:46:56 »
Vollkommen richtig Ilona,

Mit Deinen letzten drei Sätze wird sich auch das Gericht befassen müssen und hoffentlich kommt es  nicht  zu einen ähnlichen Ergebnis !     


jedenfalls wäre der Wirt fein raus  ??? !

und nu ?

Rainer

 
« Letzte Änderung: 17 Dezember 2013, 00:00:31 von freitagessen »

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Offline Ilona

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    • Fachverband Glücksspielsucht e.V.
Re: spielsucht minderjährige
« Antwort #16 am: 17 Dezember 2013, 07:34:11 »
Lieber Rainer,

ob es überhaupt zu einem Prozess kommt, wissen wir ja noch gar nicht.
Falls ja, verstehe ich dein Argument nicht. Ich habe dafür plädiert Geldspielautomaten aus Gaststätten zu entfernen, weil dort der JuSchu schwer einzuhalten ist. Das hat nix mit der aktuellen Gesetzeslage zu tun. Die Dinger stehen da und der JuSchu ist einzuhalten.

LG Ilona

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Offline Silke

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Re: spielsucht minderjährige
« Antwort #17 am: 17 Dezember 2013, 19:38:33 »
Liebe Leute,
dazu muss ich nun auch mal was sagen. Ich sehe das absolut so wie Ilona! Ich werde ziemlich sauer, wenn ich solche Sachen erfahre (z.B auch von Freunden meines 17jährigen Sohnes - zocken frisch fröhlich in der Spielo, weil es trendy ist ... :()
Da gibt es nix zu tolerieren! Jugendschutz ist dazu da, die Jugend zu schützen - Jugendliche sind nicht reif genug, bestimmte Dinge objektiv zu beurteilen - schon gar nicht solche, wo "man mal zufällig einen Haufen Kohle gewinnen kann" ( habe ich gerade in der Beratungsstele erlebt  ...)
Nun gut, Automaten haben nix in Gaststätten und den beliebten Imbissbuden zu suchen - da ist kaum (keine)Kontrolle möglich - ich habe es selbst gesehen/beobachtet. Die Sache mit den Ordnungsstrafen scheint auch nicht so zu funzen, wie angedacht!
Fazit: Jugendschutz muss bleiben - und Dennis soll natürlich aus der Sache lernen - der Wirt und die Automatenaufsteller aber auch (im Sinne der zu BEschützenden, versteht sich!)!

Viele Grüße von der Oder
Silke

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freitagessen

Re: spielsucht minderjährige
« Antwort #18 am: 18 Dezember 2013, 20:19:36 »
Liebe Ilona

Jetzt bloß nichts falsch verstehen,
ich bin voll bei Dir !

Natürlich hast Du recht mit dem was Du geschrieben hast,
nichts anderes habe ich doch behauptet....oder ?

In allen Beiträgen die ich zu diesen Thread schrieb, ging es mir nur um diese eine Frage,   
                         
                         "und wohl Dennis sein Frage"   

Denkt ihr es gäbe einen weg mein Geld zurück zu bekommen:(


Klar sollte doch sein wie in diesen Fall, das kein Wirt der Welt einen "Spieler" sein verspieltes Geld freiwillig wieder erstattet. (in diesem Fall einen Minderjähriger)

Also wenn das JuSchG nicht beachtet wurde, sagen wir mal nachweislich, dann kann natürlich immer geklagt werden!

Jetzt aber dieser Fall und stellt euch einfach vor, es käme zu einer Verhandlung, 

Der Wirt auch nicht Blöd, kommt nicht alleine, und bringt einen Anwalt mit !

Seine Argumente gleichen die hier aufgeführten,

1) Es ist sehr schwer, den Jugendschutz in Kneipen einzuhalten.
2) dass gastronomische Betriebe keine geeigneten Aufstellorte für Geldspielgeräte sind.
3) selten gibt es immer genug Personal und gut einsehbare Geräte.
4) Automaten haben nix in Gaststätten und den beliebten Imbissbuden zu suchen - da ist kaum (keine)Kontrolle möglich
5) usw......

So und jetzt nochmal zu Dennis seiner Frage

Ohne euch zu nah kommen zu wollen, welche Antwort habt ihr denn für Dennis ?

Lg Rainer


 







 
 
« Letzte Änderung: 18 Dezember 2013, 21:27:28 von freitagessen »

 

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