Liebe Ilona
Jetzt bloß nichts falsch verstehen,
ich bin voll bei Dir !
Natürlich hast Du recht mit dem was Du geschrieben hast,
nichts anderes habe ich doch behauptet....oder ?
In allen Beiträgen die ich zu diesen Thread schrieb, ging es mir nur um diese eine Frage,
"und wohl Dennis sein Frage"
Denkt ihr es gäbe einen weg mein Geld zurück zu bekommen:(
Klar sollte doch sein wie in diesen Fall, das kein Wirt der Welt einen "Spieler" sein verspieltes Geld freiwillig wieder erstattet. (in diesem Fall einen Minderjähriger)
Also wenn das JuSchG nicht beachtet wurde, sagen wir mal nachweislich, dann kann natürlich immer geklagt werden!
Jetzt aber dieser Fall und stellt euch einfach vor, es käme zu einer Verhandlung,
Der Wirt auch nicht Blöd, kommt nicht alleine, und bringt einen Anwalt mit !
Seine Argumente gleichen die hier aufgeführten,
1) Es ist sehr schwer, den Jugendschutz in Kneipen einzuhalten.
2) dass gastronomische Betriebe keine geeigneten Aufstellorte für Geldspielgeräte sind.
3) selten gibt es immer genug Personal und gut einsehbare Geräte.
4) Automaten haben nix in Gaststätten und den beliebten Imbissbuden zu suchen - da ist kaum (keine)Kontrolle möglich
5) usw......
So und jetzt nochmal zu Dennis seiner Frage
Ohne euch zu nah kommen zu wollen, welche Antwort habt ihr denn für Dennis ?
Lg Rainer