Unterstützen Sie unsere Arbeit Jetzt spenden!
Hallo Gast
Online-Selbsthilfegruppen Glücksspielsucht
» Mittwochsgruppe    |    » Samstagsgruppe
     

spielsucht minderjährige

  • 18 Antworten
  • 17450 Aufrufe
spielsucht minderjährige
« am: 11 Dezember 2013, 14:07:19 »
ch bin 17 und seit meinem 16 lebendsjahr spielsüchtig.
Ihr fragt euch bestimmt wie icj überhaupt an die automaten komme?
Bei uns im Dorf gibts eine Kneipe mit 3 Merkur automaten.
meine geschichte hat angefangen das ich mit 20€ auf 2 € Einsatz bei triple chance 1.400€ gewonnen habe. Dies gab mir den kick. 
Vor 6 Monaten habe ich 14.000€  verspielt. Sozusagen in 1 monat.
dieses geld hab ich natürlich von meiner mutter geklaut.
Jetzt ist meine frage lautet: kann ich das geld zurück verlangem da ich 1. Minderjährig war und 2. Gehörte das geld meiner mutter.
Ich weiß die meisten denken sich wie blöd kann man nur sein.
Aber ich sah keinen ausweg sonst ans geld zu kommen.
Mir tut das sehr weh da ich meine eigene mutter beklaut habe und ihr vertrauen missbraucht habe.
Bin seit dem clean und spiele garnicht mehr. Aber der gedanke das ich soviel geld verspielt habe geht mir nicht aus dem kopf.
Denkt ihr es gäbe einen weg mein geld zurück zu bekommen:(

*

freitagessen

Re: spielsucht minderjährige
« Antwort #1 am: 11 Dezember 2013, 21:44:24 »
Hallo "Spieler"

Zu Deiner Frage ob es eine Möglichkeit gibt das Geld wieder zurück zubekommen, denke ich mal das auch hier, genauso wie an den Automaten die Chancen gleich Null sind !!

Um es ein bisschen abzukürzen,
Wie gedenkst Du denn nachzuweisen, das die entwendete Summe in der von Dir besagten Dorfkneipe verspielt wurde ?


Und wenn ihr nun doch ein Verfahren anstrebt (was euch natürlich auch viel kostet) solltet ihr den Wirt verklagen ?

Jeder Richter würde Deine Mutter höchstwahrscheinlich eine Mitschuld geben, mit den Worten,
"wenn Sie nicht in der Lage sind ihr Geld sicher zu verwahren, sollten Sie sich auch nicht wundern wenn es eines Tages weg ist".

Den Nachweis zu erbringen (der Wirt ist schuld), wird das Ziel im Vorfeld Scheitern lassen, da bin ich mir obwohl ich kein Anwalt bin ziemlich sicher.

Übrigens........soviel wie ich weiß,

Verstöße gegen das Jugendschutzgesetz sind Ordnungswidrigkeiten und können mit Geldbußen bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.

und dann hättest Du das Geld auch noch nicht wieder !

Dieser Ausrutscher sollte Dir eine Lehre fürs Leben sein, dann hättest Du im Gegensatz zu mir genug gewonnen !

Rainer 


 

 

 
 

   
« Letzte Änderung: 11 Dezember 2013, 21:46:19 von freitagessen »

Re: spielsucht minderjährige
« Antwort #2 am: 11 Dezember 2013, 21:46:22 »
Der kneipenwirt hat kameras in deinrr kneipe und mal angenommen ich würde vor Gericht gehen und meine Freunde würden für mich aussagen das ich dort alles verspielt habe?

*

freitagessen

Re: spielsucht minderjährige
« Antwort #3 am: 11 Dezember 2013, 21:52:44 »
Verstöße gegen das Jugendschutzgesetz sind Ordnungswidrigkeiten und können mit Geldbußen bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.

und dann hättest Du das Geld auch noch nicht wieder !

*

Offline Ilona

  • *****
  • 3.951
    • Fachverband Glücksspielsucht e.V.
Re: spielsucht minderjährige
« Antwort #4 am: 11 Dezember 2013, 22:48:26 »
Hallo zusammen,

so einfach ist das alles nicht! Als Minderjähriger darfst du nicht spielen. Das heißt, dein Spielvertrag hat keine Gültigkeit und du bzw. deine Mutter kann die Einsätze einklagen. Ruf mich doch mal am Freitag an! Da könnte was gehen. Aber nur dann, wenn deine Angaben nicht nur zutreffen sondern auch beweisbar sind.

LG Ilona

Re: spielsucht minderjährige
« Antwort #5 am: 12 Dezember 2013, 00:18:20 »
Schreib mir bitte privat wann du freitags zeit hast

*

freitagessen

Re: spielsucht minderjährige
« Antwort #6 am: 12 Dezember 2013, 08:58:21 »
Wie gut das ich ein Jungendlicher bin !

dann kann ich Stehlen,
um zu spielen,
ich muss keinerlei Verantwortung übernehmen,
und eigentlich kann ich machen was ich will !

In diesen Fall verklage ich einfach den Wirt....der ist schuld,

Natürlich hat er seine Kameras auf die Spielautomaten ausgerichtet, damit ich ihm auch im Nachhinein verklagen kann,
meine Kumpels die Stunden/Tage/Wochenlang Zeuge waren werden natürlich bestätigen das ich jeden einzelnen Euro verspielt habe,
auch haben meine besagte „Freunde“ des öfteren versucht meine Mutter zu erreichen, denen kam es ja gar nicht "wie viele anderen" komisch vor das ich 15000 Euro innerhalb eines Monats verzocken konnte

aber egal,

ich melde mich erstmal in „mehrere“ Forums an ….....mal sehen was geht, schließlich bin "nicht ich" verantwortlich !

Schreibt mich an.....Houston ich habe ein Problem !

Rainer 

*

Offline Ilona

  • *****
  • 3.951
    • Fachverband Glücksspielsucht e.V.
Re: spielsucht minderjährige
« Antwort #7 am: 12 Dezember 2013, 09:34:22 »
Lieber Rainer,

das Jugendschutzgesetz heißt Jugendschutzgesetz, weil es Jugendliche -also unter 18jährige- schützen soll. Der Gesetzgeber geht davon aus, dass man in diesem Alter noch nicht die nötige Reife hat, um mit bestimmten riskanten oder gefährlichen Dingen verantwortungsvoll umzugehen. Wer bereits im Jugendalter Kontakt zu Alkohol oder Glücksspielen hat, kann eher Probleme entwickeln als ein Erwachsener. Daher ist es auch verboten unter 18jährigen bestimmte Dinge zu verkaufen. Wer es dennoch tut, zeigt damit, dass ihm wichtige Kenntnisse fehlen, um seinen "Laden" ordentlich zu führen.
Diese Jugendschutzbestimmungen sind sinnvoll. Es gibt übrigens sogar Firmen, die von sich aus den Zutritt zu Spielhallen  erst ab 18 Jahren gestatten.

Du siehst, ich habe kein Mitleid und null Toleranz gegenüber Unternehmen, die es mit dem Jugendschutz nicht so genau nehmen!

LG Ilona

*

Offline Olli

  • *****
  • 7.593
Re: spielsucht minderjährige
« Antwort #8 am: 12 Dezember 2013, 10:56:52 »
Guten Mooooorgen! ;D

Zitat
ich melde mich erstmal in „mehrere“ Forums an ….....mal sehen was geht, schließlich bin "nicht ich" verantwortlich !

Das habe ich verbrochen - habe den jungen Mann gebeten, seine Anfrage hier hinein zu setzen.
Und wie ich sehe, war dies genau richtig! Ihm wird geholfen.

Das mit der Verantwortung sehe ich genau anders herum.
Ich denke, die nun folgende kleine Info aus dem anderen Forum darf ich sicherlich hierher übertragen:
Seiner Mutter ist das Geld egal - sie ist aber von ihrem Sohn immens enttäuscht.

Nun, der Diebstahl ist geschehen - lässt sich nicht mehr rückgängig machen.
Unser Freund verspürt Gewissensbisse - am liebsten würde er sich vor Scham in einem Loch verkriechen.
Was kann er tun? Dieser Makel wird immer im Gedächtnis seiner Mutter hängen bleiben - und in seinem natürlich auch.
Mir wurde am Samstag noch vorgeworfen, dass ich meine Eltern vor nun bestimmt nun 20 Jahren bestohlen habe.
Da war es vollkommen unerheblich, dass ich mein damaliges Verhalten vollkommen abgelegt hatte ... dass ich immer versucht habe, es während dieser langen Zeit durch "gute Taten" zu heilen.

Nun sieht Spieler19957 (poste doch mal Deinen Vornamen, wenn Du magst, bitte) eine Chance aktiv zu werden - mit dem Jugendschutzgesetz, dem Glückspielstaatsvertrag und den Verordnungen der Länder.
Er ist bereit, sich vor einem Gericht zu outen - ich bin kein Jurist - vielleicht wird sogar ein psychologisches Gutachten von Nöten sein?
Er wird sich dem Allem stellen müssen.
Für mich heißt dies: Übernahme von Verantwortung!
Das finde ich klasse!
Gute 24 h
Olaf


(Da ich kein Jurist bin, darf ich auch keine Rechtsberatung machen oder Handlungsanweisungen geben.
Ich gebe hier lediglich unverbindlich meine Meinung und Erfahrungen wieder.)
Hier geht es zum Samstagsmeeting_ https://us02web.zoom.us/j/87305340826?pwd=UnFyMlB6bkwyTHU3NGVISWFGNSs2

Re: spielsucht minderjährige
« Antwort #9 am: 12 Dezember 2013, 11:38:09 »
Mein richtiger name ist Dennis :)

*

freitagessen

Re: spielsucht minderjährige
« Antwort #10 am: 14 Dezember 2013, 09:34:54 »
Liebe Ilona,

Das dass Jungendschutzgesetz so wie im Falle Dennis umgangen bzw. aus Profitgier nicht beachtet wird ist nichts neues, und natürlich ist der Gesetzgeber gefragt wenn es hiergegen zu Verstöße kommt.

Wer es dennoch tut, zeigt damit, dass ihm wichtige Kenntnisse fehlen, um seinen "Laden" ordentlich zu führen.

Wer führt denn den „Laden“ ?

In Norwegen wo das Problem genauso wie in Deutschland erkannt wurde, handelte der Gesetzgeber !
Bei uns auch, es durfte da wo die Jungend sich aufhält ein Automat zusätzlich aufgestellt werden !

Des zu trotz, Spielsucht ist eine anerkannte Krankheit
Ist Dennis ist Spielsüchtig ?
Für mich stellt sich die Frage, wer hätte verhindern können das Dennis Spielt ? ........."Jugendschutzgesetz".......wohl kaum !
Ich möchte keinesfalls den Wirt in Schutz nehmen, aber kann er dann die von Spielsucht befallene aufhalten, bzw. davon abhalten zu spielen ?
Was wäre wenn Dennis das Geld im Internet verspielt hätte , wem oder was soll dann den Prozess gemacht werden ?

Dennis scheint das Jungendschutzgesetz zu kennen, es aber „Sucht bedingt“ nicht beachten zu müssen/können ?

Wo liegen die anfängliche Ursachen für  „Spielsucht“ ….........Elternhaus, Prävention  ??

Was will Dennis mit einen Prozess erreichen,
Verantwortung übernehmen,  oder geht es wie es den Schein hat Dennis nur ums Geld, und andere darum ein Exempel zu statuieren ?

Naja.....heikles Thema

Rainer
« Letzte Änderung: 14 Dezember 2013, 09:53:43 von freitagessen »

*

Offline Olli

  • *****
  • 7.593
Re: spielsucht minderjährige
« Antwort #11 am: 14 Dezember 2013, 12:21:38 »
Hi Rainer!

#räusper# Du weichst von den Tatsachen/Fakten ab.

Zitat
Wer führt denn den „Laden“ ?

Der Wirt! Er hat die Gesetze nicht beachtet. Er hat Dennis erst ermöglicht zu spielen.

Zitat
es durfte da wo die Jungend sich aufhält ein Automat zusätzlich aufgestellt werden

Unerheblich im konkreten Falle.

Zitat
Ist Dennis Spielsüchtig ?

Unerheblich! Er hat das Geld verspielt - dort, wo er nicht spielen durfte - in einem Alter, in dem er nicht spielen darf.
Sollte in einem psychologischen Gutachten festgestellt werden, dass Dennis süchtig ist, ist dies für Dennis natürlich "nicht so schön" - dem Wirt wird dies aber sicherlich z.T. angelastet werden.

Zitat
Was wäre wenn Dennis das Geld im Internet verspielt hätte , wem oder was soll dann den Prozess gemacht werden ?

Unerheblich! Was wäre wenn bringt nichts.
Das Spielen im Internet ist verboten - je nachdem können Buchungen storniert und Schulden für Nichtig erklärt werden.

Zitat
Wo liegen die anfängliche Ursachen für  „Spielsucht“ ….........Elternhaus, Prävention  ??

Auch dies ist hier im konkreten anstehenden Rechtsstreit, denke ich, unerheblich.

Zitat
Was will Dennis mit einen Prozess erreichen,
Verantwortung übernehmen,  oder geht es wie es den Schein hat Dennis nur ums Geld, und andere darum ein Exempel zu statuieren ?

Unerheblich! Wir wissen es nicht.
Vielleicht hat sich Dennis ja doch noch nicht geoutet, sondern versucht das Geld irgendwie zurück zu erhalten, um seine Tat vor seiner Mutter zu verschleiern?
Den Wahrheitsgehalt von Aussagen hier im Netz können wir nicht überprüfen - da habe ich schon die dollsten Dinger erlebt.
Trotzdem "unterstelle" ich zunächst immer Offenheit und Ehrlichkeit.

Mensch Rainer ... #lach# Du kommst mir ja gerade wie meine Schwester vor ...
Da wird mir sogar vorgeworfen, dass ich meine Eltern auseinander bringen wollte - mir wird vorgeworfen, dass Herzanfälle provozieren wollte.
Das lenkt alles von einer einzigen Tatsache ab - suche den Fehler woanders - am Besten beim schwächsten Glied.
Bloß nicht mit der Kernproblematik befassen ...

So, und nu laufe ich ganz schnell weg, damit ich von Dir keine Prügel einstecken muss ...  ;D

@Dennis
Dankeschön!
Magst Du berichten von Deinen bisherigen Schritten?

Gute 24 h
Olaf


(Da ich kein Jurist bin, darf ich auch keine Rechtsberatung machen oder Handlungsanweisungen geben.
Ich gebe hier lediglich unverbindlich meine Meinung und Erfahrungen wieder.)
Hier geht es zum Samstagsmeeting_ https://us02web.zoom.us/j/87305340826?pwd=UnFyMlB6bkwyTHU3NGVISWFGNSs2

Re: spielsucht minderjährige
« Antwort #12 am: 14 Dezember 2013, 16:01:03 »
Hab mich zurzeit nur an ilona gewendet.
Nächste woche weiß ich mehr.

*

freitagessen

Re: spielsucht minderjährige
« Antwort #13 am: 15 Dezember 2013, 12:06:55 »
Moin Moin Olaf

Fakten gefällig ?

Der Wirt! Er hat die Gesetze nicht beachtet. Er hat Dennis erst ermöglicht zu spielen.

Fakt ist,
auch diese Aussage ist bis zur Klärung Spekulativ ! 

Begründung,


Vorausgesetzt das der Wirt seinen Laden doch richtig führt, hätten auch die benannten „Freunde“ das entwendete Geld im Automaten werfen können und sofern dann Volljährige,....hätten auch diese gegen  JuSchG verstoßen ! (Zugangserschaffung)

Freunde die 15000 Euro „nur“ zugucken wie Dennis Geld verspielt, dieses Aussage halte ich persönlich  für wenig Glaubhaft und ob das vor Gericht bestand haben kann bezweifele ich!
Wahrscheinlich wird ein Gericht auch versuchen zu klären, welchen „Auftrag“ Dennis seine Freunde hatten, die ihm immerhin (laut eigener Aussage)15000 Euro begleitetet haben !

Natürlich bin ich Kritisch Olaf, wobei es mir nicht um gemachte Fehler von Dennis ging, sondern vielmehr darum eine Antwort auf der Frage zu finden, welche Chancen er jetzt im Nachhinein noch vor Gericht hat , schließlich war das der Ausgangspunkt und die Frage von Dennis!

Unsere mit viel Gerechtigkeitssinn ausgestattete Ilona wird das hoffentlich klären können !

Interessant wäre das schon,  grade im Bezug aufs Spielen und Verstöße gegen das JuSchG die hierfür gedacht sind.

Welch eine Dilemma für Betreibende wenn ein Gericht hier hart durchgreift und die weniger aufgeklärte Jugend aufgeklärt wird, mit dem Wissen das bis zum 18 Lebensjahr nichts mehr verloren werden kann, wenigstens nichts an den Glücksspielautomaten.

Ob es eventuell schon vergleichbare Urteile gegeben hat ?? 

Hahaha „Lach“ Olaf, der Vergleich mit Deiner Schwester fand ich gut....nun hast Du dann Zwei davon, Du arme Socke ;D ;D ;.......aber ganz so Extrem bin ich doch nicht oder ??

Rainer
« Letzte Änderung: 15 Dezember 2013, 12:17:10 von freitagessen »

*

Offline Ilona

  • *****
  • 3.951
    • Fachverband Glücksspielsucht e.V.
Re: spielsucht minderjährige
« Antwort #14 am: 16 Dezember 2013, 20:54:22 »
Ihr Lieben,

hier geht's ja hoch her. Also: So eine Klage funktioniert natürlich nur, wenn die Fakten stimmen. Falls nicht, kommt das raus. Spätestens vor Gericht. Das ist zumindest meine Erfahrung.

Es ist übrigens völlig unerheblich, ob Dennis glücksspielsüchtig ist oder nicht. Es geht allein um den Jugendschutz. Der Fachverband Glücksspielsucht ist der Auffassung, dass gastronomische Betriebe keine geeigneten Aufstellorte für Geldspielgeräte sind. So sieht das auch der Städtetag und die ehemalige Drogenbeauftragte der Bundesregierung. Es ist sehr schwer, den Jugendschutz in Kneipen einzuhalten. Das geht nur, wenn genug Personal da ist und alle Geräte gut einsehbar sind. Oft trifft beides nicht zu, manchmal trifft eins nicht zu und selten gibt es immer genug Personal und gut einsehbare Geräte.

LG ilona
 
« Letzte Änderung: 16 Dezember 2013, 20:56:02 von Ilona »

 

Wir danken dem AOK Bundesverband für die Finanzierung des technischen Updates dieses Forums