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Gerichtlicher Mahnbescheid.

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Gerichtlicher Mahnbescheid.
« am: 10 April 2012, 20:11:28 »
Guten Abend,

ich habe vor einigen Tagen schonmal versucht eine Antwort zu bekommen, doch leider hatte sich keiner gemeldet. Vielleicht waren die Themen in denen ich gepostet habe auch einfach schon zu alt.

Ich bin neu hier 23 Jahre alt und ich bin Glücksspielsüchtig. Seid einiger Zeit habe ich nicht mehr gespielt und weiß das ganze mittlerweile gut unter Kontrolle zu halten, d.h. ich spiele seid einiger Zeit nicht mehr. Warum ich dann trotzdem schreibe das ich süchtig bin?
Ganz einfach, ich glaube die Sucht wird immer vorhanden sein und kann jederzeit wieder rauskommen.

Nun zu meiner eigentlich Frage. Ich habe vor knapp 2 Jahren über Click2Pay und ClickandBuy(Bezahldienste) jeweils 500 Euro in einen Online Poker anbieter investiert. Das konnte war nicht gedeckt, somit könnt ihr euch sicherlich vorstellen was für ein Schlamassel das ganze angerichtet hat. Nun habe ich einen Gerichtlichen Mahnbescheid bekommen und wollte wissen wie ich mich verhalten soll und ob die überhaupt eine Chance haben. Habe hier im Forum schon gelesen, das zwei Personen in der selben Situation waren, beide dem Mahnbescheid wiedersprochen haben und sich dann aber nicht mehr zurück gemeldet haben, ob das ganze nun vor Gericht ging.

Da ich nur eine Gewisse Zeit zum handeln habe, wäre ich über ein paar zeitnahe Antworten wirklich sehr dankbar.

Schon mal vielen lieben Dank

Grüße Apo

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Offline Ilona

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  • 3.890
    • Fachverband Glücksspielsucht e.V.
Re: Gerichtlicher Mahnbescheid.
« Antwort #1 am: 11 April 2012, 10:23:54 »
Hallo Apo,

auf einen gerichtlichen Mahnbescheid muss man reagieren! Und zwar innerhalb der vorgeschriebenen Frist.
Dein Fall unterscheidet sich von den anderen, die hier besprochen wurden. Bei diesen Fällen ging es darum, dass abgebuchte Beträge innerhalb der 6 Wochen Frist mit der Begründung storniert wurden, dass es sich um Forderungen aus Internetglücksspielen handelt, die in Deutschland (noch)gesetzlich verboten sind. Solche Forderungen sind nichtig und können nicht eingezogen werden. Bei dir liegt der Fall scheinbar etwas anders. Ich würde zu einem Anwalt gehen oder zumindest bei Gericht den Rechtspfleger aufsuchen. Auif alle Fälle musst du reagieren. Und zwar ganz zeitnah!

LG Ilona
 

 

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