Hallo Andreas!
Zunächst ein herzliches Willkommen.
Und nu lese ich Dir mal Deine Leviten ,,,

Du arbeitest im ÖD - dort gibt es sehr häufig Suchtbeauftragte!
Wenn Du eine Therapie machen möchtest, dann brauchst Du Deinem AG keinen Grund für Deine Abwesenheit (Kur) zu benennen.
An der richtigen Stelle aber vorgebracht, wird Dein Vorhaben gefördert!
Deinen Sohn siehst Du spätestens nach 6 oder 8 - vielleicht auch 12 Wochen wieder.
Kein Gericht der Welt entzieht Dir das Umgangsrecht, wenn Du wegen einer Krankheit Hilfe in Anspruch nimmst.
Machst Du jedoch nichts ... und es kommt raus ...
Hast Du die ambulante therapie nur angefangen - oder auch beendet?
Hast Du Nachsorge betrieben? Warst Du in einer SHG? Gehst Du dort regelmäßig hin?
Mein Freund - TROTZ Therapie hast Du eines noch nicht gelernt - bzw. umgesetzt: Ehrlichkeit zu Dir selbst!
Du hast kein Problem - Du bist Suchtkrank!
Du wirst Dein Leben lang mit dieser Krankheit verbringen!
Du leihst Dir kein Geld - hast aber mächtig Ärger am Hals.
Du hast kein verlangen, wenn das Geld weg ist - Du lässt aber sich die Schulden anhäufen.
Uns brauchst du nichts verheimlichen oder beschönen - wir können hier vollkommen offen über alles reden.
Ich finde es ja prima, dass Du die Grenze zur Kriminalität nicht überschritten hast.
Frage dich aber bitte, wieso Du es so betont hast?
Wolltes Du Dich abgrenzen? Assoziierst du Dich mit Dir als Spieler?
Sei Dir bewusst - JEDER - auch DU - überschreitet diese Grenze irgendwann, wenn die Sucht nicht zum Stillstand gebracht wird!
das mag für Dich momentan noch so viele Lichtjahre entfernt sein ...
So - und nun - wenn Du magst, erzähle noch etwas über Dich ...