Hi Harry,
also wenn Du von Baden-Baden gesperrt worden bist, dann sollte das zumindestens für Stuttgart u. Konstanz gelten. Die Häuser werden von einer Gesellschaft betrieben. In Stuttgart ist es aber an der "Tagesordnung", dass gesperrte Spieler, die erkannt wurden, dennoch weiterspielen konnten.
Ich kann Dir nur raten NICHTS auf eigene Faust zu unternehmen. Gerade Stuttgart verhält sich nicht gerade einsichtig. Die Lizenz für Stuttgart wurde erst gerade verlängert. Die "werben" förmlich mit Ihrem tollen Spielerschutz.
Dieser angebliche Spielerschutz war der "Hauptgrund" warum dieser Betreiber erneut die Lizenz für Stuttgart erhalten hat. Dein Fall zeigt doch mal wieder eindeutig, dass die Betreiber in der Praxis ganz anders handeln. Es ist schon sehr wichtig, dies gut vorbereitet, vorzutragen. Sonst ändert sich nie etwas.
Selbst nach einigen Gerichtsurteilen gegen den Betreiber der Spielbank Stuttgart, versuchen diese mit allein Mitteln die Rechtssprechung zu umgehen. Man kann nur hoffen, das die laufenden Verfahren bis zum BGH "getrieben" werden. Dann besteht die Möglichkeit, dass die Lizenz entzogen wird.
Vor dem BGH Urteil war es Stuttgart angeblich nicht möglich gesperrte Spieler im Automatenspiel zu erkennen. Der Aufwand dafür wäre nicht zumutbar u. auch technisch nicht möglich gewesen. Nach dem Urteil vom 15.12.05 war dies innerhalb von EINEM TAG möglich u. wurde zumindestens beim Tele-Cash-Verfahren angewandt.
Du siehst, wenn unbedingt nötig, dann können die über Nacht ZAUBERN. Natürlich nur um sich selbst zu schützen. Den die jetzige Einlaßkontrolle ist nicht ausreichend für gesperrte Spieler wohlgemerkt. Denn der Spielbank reicht das aus. Die s.g. "Gesichtserkennung" funktioniert nur, wenn der Spielbank ein aktuelles Foto des Spielers vorliegt. Das heißt, alle Spieler, die nicht direkt in Stuttgart gesperrt worden sind o. eine Selbstsperre beantragt haben ist der Zutritt weiterhin möglich. Da es in Deutschland laut Schätzungen über 30.000 Sperrvereinbarungen gibt, wird also nur ein sehr kleiner Teil der gesperrten Spieler vom Spiel wirksam ausgeschlossen. Die große Mehrheit hat also weiterhin Zutritt u. darf das schöne Geld weiterhin verspielen. Nur in dem Moment, in dem die Spielbank, laut BGH Urteil haftet, bei Tele-Cash-Verfahren, erfolgt eine Kontrolle. Dieser Abgleich erfolgt dann aber nicht "nur" anhand der im eigenen Haus gesperrten Spieler, sondern mit der gesamten SPERRDATEI!
Du siehst, die haben für alles eine Antwort u. Lösung parat, ganz im eigenen Sinne!
Allerdings lassen sich die Gerichte nicht so einfach "hinter das Licht" führen u. sind mittlerweile etwas mehr in dem Thema. Jeder fragwürdige Vorfall ist es also wert geprüft zu werden. Wenn die Betreiber noch nicht einmal in Altfällen, trotz des BGH Urteils, bereit sind, Ihre Fehler einzugestehen u. dafür zu haften, dann ist die Wahrscheinlichkeit, dass Sie sich in Zukunft anders verhalten sehr gering.
Ich kann Dich nur ermutigen Deine Sache voranzutreiben u. zwar mit fachlicher Unterstützung. In Deutschland gilt, VOR GERICHT SIND ALLE GLEICH!
WO KEIN KLÄGER, DA KEIN RICHTER!
Genau darauf hoffen die Betreiber u. versuchen die Betroffenen mit allen "erdenklichen" Mitteln, einzuschüchtern.
Jeder Rückzug würde für die Zukunft fatale Folgen haben. Nur rechtliche Konsequenzen werden zu einem Umdenken führen u. wenn es nur aus der Angst heraus entsteht, dass die LIZENZ ENTZOGEN WERDEN KÖNNTE.
Ich wünsche Dir Kraft u. einen klaren Kopf.
Mir fällt noch ein Spruch ein, der mir oft geholfen hat. WENN DU NICHT FÜR DICH SELBST KÄMPFST, SO KANNST DU AUCH NICHT ERWARTEN, DASS EIN ANDERER DAS TUT.
Gruß
Mike